Kant: AA XII, Amtlicher Schriftverkehr 1786 , Seite 428

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 Fällen zu verhüten, von Ew: Hoch Wohlgeb Gewogenheit dasjenige regulative      
  02 Princip zu erkennen zu geben, nach welchem Dieselbe die Ertheilung,      
  03 oder Verweigerung eines Erlaubnisscheins, an einen mit einem      
  04 gültigen Examinationsschein versehenen, bey Dero Regiment Enrollirten,      
  05 zu beurtheilen gesinnet sind. Die beyde Königl: Cabinetsordren geben      
  06 erstlich den Grund, warum der Erlaubnisschein bey den Regimentern      
  07 zu suchen sey, deutlich an, nämlich damit die Regimentsrollen richtig      
  08 angefertigt werden können: zweytens auch die Obliegenheit der Vniuersitaet,      
  09 damit nicht Leute, die zu anderen Ständen tauglicher wären,      
  10 sich zu sehr zum Studieren drängen, durch die Schärfe des Examinis die      
  11 Menge derselben einzuschränken; doch so, daß dem Staate diejenige geschickte      
  12 Subiecte nicht entzogen würden, die zu Besetzung aller Stellen im      
  13 Lande, wozu Studierte erfodert werden, nöthig sind. Die Academie kan      
  14 nicht anders denken, als daß die Beurtheilung dieser Geschicklichkeit und      
  15 zwar respective auf die mancherley Ämter, davon einige mehr, die andern      
  16 weniger derselben erfodern und selbst durch die oft sehr mäßige Besoldung      
  17 zum Studieren anreitzen können, ihr allein zukomme und ist      
  18 zugleich darüber verantwortlich, wenn es, durch Vernachläßigung ihrer      
  19 Pflicht, nöthigen Falls darüber Vorstellungen zu thun, sich eräugnete,      
  20 daß es zu Besetzung der mancherley Stellen im Lande an Subiectis      
  21 mangeln sollte, ein Fall, der nicht blos möglich, sondern jetzt so gar      
  22 sehr besorglich ist, wie wir aus der gringen und kaum über die Hälfte      
  23 der gewohnlichen steigenden Zahl der im vorigen halben Iahre bey      
  24 der Vniuersitaet angenommenen ersehen, wovon wir nicht entscheiden      
  25 mögen: ob nicht die Ursache in der Unsicherheit zu suchen sey, darinn      
  26 die Eltern versetzt werden, wenn sie ihren zum Studieren sonst nicht      
  27 untauglichen Sohn die volle Schuljahre haben aushalten lassen, ob      
  28 dieser, wenn gleich zur Academie tuchtig, dennoch derselben nicht entrissen      
  29 werden dürfte und also die Schulzeit, binnen der er irgend eine      
  30 andere nützliche Handtierung erlernt haben könnte, sammt den Kosten      
  31 unnütz, ja für ihn verderblich verschwendet seyn möchten.      
           
  32 Wir hoffen daß Ew: Hochwohlgeb: diese unsere Vorstellung, welche      
  33 die Amtspflicht von uns fodert, nicht übel ausdeuten, hierinn gleiche      
  34 Geneigtheit gegen unsere Vniuersitaet in Beziehung auf das gemeine      
  35 Beste, wie wir sie bisher von den übrigen hohen Chefs der Regimenter      
  36 erfahren haben, beweisen, dadurch aber uns auch der sonst unvermeidlichen      
  37 Nothwendigkeit, nochmals bey Sr. Königl. Maj. um Erläuterung      
           
     

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