Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 652

   
         
 

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  01 streitend. Der Verstand tritt über zur Vernunft und macht ein neues    
  02 Princip des Gemeinsinns, aber nicht in thaten, sondern im Urtheil über    
  03 das, was im allgemeinen seyn soll.    
         
  04 Von der Unschuld und Unwissenheit fängt der Mensch an. Die    
  05 Thierheit ist weder das eine noch das Andere.    
         
         
  06

F.

   
  07

Der Charakter des Alters.

   
         
   

 

1473.   π.   M 297.   E I 598.
 
   
  09 Das Kind muß frey (g so daß es andre auch frey läßt ) erzogen    
  10 werden. Es muß den Zwang dulden lernen, dem die Freyheit sich um    
  11 seiner selbsterhaltung willen unterwirft (g keine Unterordnung unter seinen    
  12 Befehl erfahren ). Also muß es disciplinirt werden. Dieses geht vor der    
  13 instruction vorher. Die Bildung ist das, was beständig fortdauren muß.    
  14 Es muß entbehren lernen und fröhliches Gemüths dabey seyn. Es muß    
  15 nicht genothigt werden, sich zu verstellen. Abscheu und zwar unmittelbaren    
  16 vor Lüge bekommen. Das Recht der Menschen achten lernen, so daß    
  17 es eine Unübersteigliche Mauer vor ihm wird. Seine instruction muß    
  18 mehr negativ seyn. Es muß nicht religion vor der moralität lernen. Es    
  19 muß fein, aber nicht (g verzärtelt ) verwöhnt werden. Es muß freymuethig    
  20 sprechen lernen und keine falsche Scham annehmen. Es muß nicht vor    
  21 den Jünglingsiahren die feine Lebensart lernen. die Tüchtigkeit ist    
  22 das erste.    
         
  23 Er ist also länger roh, aber früher brauchbar und tüchtig.    
         
   

 

1474.   τ.   M 297.   E I 597.
 
   
  25 Der Mensch muß disciplinirt werden, weil er von Natur wild ist    
  24 und informirt (g instruirt ), weil er roh ist (instruirt). Er ist blos als    
     

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