Kant: AA XVIII, Metaphysik Zweiter Theil , Seite 128

     
           
 

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  01 soll; das Gesetz enthält den imperativus von dem, was Geschehen soll      
  02 (vom Zweke); die maxime ist das subiective Gesetz, d.i. das, was man      
  03 sich selbst allgemein zu thun vorgesetzt hat.      
           
  04 Weil die Regel die anwendung eines Gesetzes in concreto ist, wozu      
  05 gesunder Verstand gehört, dessen stelle nicht durch eine allgemeine Vorschrift      
  06 kann ersetzt werden, so gelten die Regeln, weil sie von den mehrsten      
  07 Fallen empirisch abstrahirt sind und darum keine wahre allgemeinheit      
  08 haben, acuh nicht pünktlich, und es ist also keine regel ohne exception.      
           
  09 Gesetze sollen ohne ausnahmen seyn, imgleichen axiomen; aber      
  10 Regeln sind niemals ohne ausnahme, denn sie sind die bricht ab.      
           
   

 

5238.   υ2—3? (ρ3?) κ3??   M 23'.   Zu M § 83:
 
     
  12 Gesetze sind haben ein blos sind obiective Vorschriften, Regeln Vorschriften      
  13 aus subiectivem Grunde. Regeln sind iederzeit praktisch, aber      
  14 dienen dazu, ein Gesetz in concreto wohl anzuwenden. Davon lassen sich      
  15 nun nicht wieder Gesetze geben, sondern wird gesunder Verstand erfodert      
  16 und in Ermanglung desselben Regeln, welche niemals sicher, sondern nur      
  17 in den Mehresten Fällen geziemend leiten; wer sich daher an seine Regel      
  18 hält, soll nach Gesundem Verstande die Ausnahmen zu machen wissen.      
  19 Sie sind der Gängelwagen der Dummen. Wenn jemandem Regeln der      
  20 Hoflichkeit gegeben werden, Lebensregeln. Was sich nicht a priori erkennen      
  21 läßt.      
           
   

 

5239.   υ2—3? (ρ3?) κ3??   M 23.   Zu M § 83:
 
     
  23 Regeln, die man sich selbst im Essen, im Spiel, im Umgange macht,      
  24 werden oft zu Gesetzen erhoben, wenn man sich selbst wegen der Ausnahmen      
  25 nicht viel gutes, vornemlich des affects wegen, zutraut.      
           
   

 

5240.   υ2—3? (ρ3?) κ3??   M 23'.   Zu M § 83:
 
     
  27 Das Gesetz (g das Geboth, praeceptum, wenn es der Wille eines      
  28 andern ist ), die Satzung (g statutum ), die Richtschnur (norm), der Leitfaden      
  29 (g formel, modell, Muster, Urbild. Idee ).      
           
     

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