Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 166

     
           
 

Zeile:

 

Text:

 

 

 

 
  01 nichtig, weil man keinen Willen hat um aufzuhören gar etwas zu seyn. )      
  02 Alle Pflichten bestehen darin daß, nemlich die nothwendigen, bestehen nicht      
  03 darin, daß wir der Menschen wohlfarth, sondern der Menschheit vorzüge      
  04 und Würde ehren. Also ist das Recht der Menschheit dasienige, was alle      
  05 freyheit durch nothwendige Bedingungen einschränkt. Der Mensch kan      
  06 große Handlungen selbst im Unglüke ausüben aber die Abs und da, wo er      
  07 das Leben aufopfert, nicht weil er dasselbe haßt, da ist er doch des Lebens      
  08 werth. Der so sein Leben selbst kleiner schätzt als die Gemächlichkeit des      
  09 Glüks, der ist des lebens nicht werth.      
           
  10 Alle solche pflichten müssen unabhängig von Pflichten gegen Gott erwogen      
  11 werden, weil wir diese nur aus der pflichtmäßigkeit der Handlungen      
  12 an sich selbst urtheilen könen und unsern eignen Gutachten dieses Leben      
  13 übergeben ist.      
           
  14 Der Selbstmord ist vielleicht nicht so schädlich bey der Erwartung einer      
  15 Voraussetzung, es gebe keine andre Welt; aber er ist alsdenn noch scheuslicher.      
  16 Wie würdet ihr einen freund ansehen, von dem ihr nie sicher wäret,      
  17 ob er nicht mit dem Selbstmorde umginge? (s Wieder den Selbstmord. So      
  18 lange der Mensch lebt, hat er immer gelegenheit, gute und selbst heroische      
  19 tugend auszuüben. Er muß das Leben in dem größten Elende als die      
  20 Auffoderung des Schiksals an seine Standhaftigkeit ansehen. )      
           
   

 

6802.   ρ? ξ?   Pr VII'.
 
     
  22 Das allgemeine und oberste praktische Gesetz der Vernunft ist: daß      
  23 die Vernunft die freye Handlungen bestimmen müsse. Wir könen nur ein      
  24 Wohlgefallen daran haben, so bald wir sie damit zusammen stimmen sehen.      
  25 Es ist einem vernünftigen Wesen nothwendig, zuvor die freyheit unter das      
  26 allgemeine Vernunftgesetz zu bringen. Dieses besteht darin, daß die Gesinung      
  27 der Handlung allgemein genommen mit der freyen willkühr (mit      
  28 sich selbst) stimme und daß die freyheit zuerst aufhört, eine Ungebundenheit      
  29 und Gesetzlosigkeit zu seyn. appetite geben keine allgemein stimige Gesetze;      
  30 entweder Natur oder Willkühr überhaupt geben den Beziehungsgrund      
  31 überhaupt an die Hand, in Verhältnis auf welchen eine allgemeine übereinstimung      
  32 der handlungen seyn muß. Worauf beruht also das wohlgefallen      
  33 mit an der Übereinstimung der handlung mit dem, was allgemein      
     

[ Seite 165 ] [ Seite 167 ] [ Inhaltsverzeichnis ]