Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 513

     
           
 

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  01 Der Monarch, der zu oberst oder mitherrscht, ist also der Beherrscher. Der      
  02 Printz ist der Regent. Der Oberbefehlshaber ist der Gouverneur. Denn      
  03 Befehl und Gesetz ist nicht einerley.      
           
   

 

7776.   ρ? ο??   J 94.
 
     
  05 Die Souveraine Gewalt ist die Landesherrschaft. Als ein eintziger      
  06 heißt er Beherrscher; als uneingeschränkt, Selbstherrscher. Ists aristocratie,      
  07 so heißts der Herrenstand.      
           
   

 

7777.   ρ? ο??   J 94.
 
     
  09 Entweder der Der Fürst ist entweder Landesherr ober nicht. Im      
  10 letzteren erstern falle tragen die Vasallen von ihm das Land zu Lehen und      
  11 sind die natürliche Vertheidiger desselben und also gebohrne Anführer.      
  12 Der das Erbrecht der succession im Lehngute hat, ist ein wirklicher edelmann      
  13 und ist ein gebohrner officir unter den Baronen. Die mit dem      
  14 von bezeichnet sind, um dadurch sich zu Officirstellen zu qvalificiren und      
  15 Landgüter kaufen zu können, sind titular Edelleute. Die Engländer cadets      
  16 und ihre männliche descendenten sind wahre Edelleute, denn auch das      
  17 übrige ist ihnen obzwar nicht exclusive erlaubt. Der Herr, welcher, so viel      
  18 er will, dominus utilis vom gantzen Lande ist , ist der despot. Der Bürger      
  19 ist gar nicht einmal dominus. Der adel ist dominus eventualis.      
           
  20 Die aristocratie ist die oberherrschaft des collegium der Herren, d. i.      
  21 der proprietärs des Landes. Das übrige ist das Volk: Bürger, Bauren,      
  22 Knechte und Arbeitsleute, wovon die drey letzten der Pöbel heissen. Die      
  23 democratie ist, wo alles insgesammt, volck was ein Haupt der Familie      
  24 ist, Bürger ist.      
           
  25 Der Fürst, der ohne Einwilligung des Adels und Volks nichts thun      
  26 kann, trägt die regirung zu Lehen aber hat keinen dominum über sich.      
           
   

 

7778.   ρ? ο??   J 95.
 
     
  28 Der Staat ist ein automaton. Das ist eine heilige Pflicht, die ihm      
  29 die Achtung vor das Menschliche Geschlecht und die Wesentliche Bedingung      
  30 seiner Wohlfarth auferlegt, diese Kunsteinrichtung nicht zu stöhren. Wehe      
  31 dem Prinzen, der die Triebfeder oder das Schwungrad wegnimmt, welches      
     

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