Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 547

     
           
 

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    7893.   υ--φ? ρ??   J 55.   Aussenrand:
 
     
  02 1. Frage: Ob Servitus plena erlaubt sey, sich derselben zu unterwerfen.      
  03      
           
  04 2. Ob, wenn sie erlaubt ist, sie kann erzwungen werden.      
           
  05 3. Ob citra pactum oder auch mit pacto.      
           
  06 4. ob sie erblich sey, Leibeigenschaft.      
           
   

 

7894.   υ--χ? ψ??   J 55.   In § 72:
 
     
  08 Es scheinen auch alle Clostergelübde null und nichtig zu seyn, weil      
  09 der Mensch auf die Freyheit renunciirt, sein Glük iemals nach Veränderten      
  10 Einsichten zu machen. Alle Untrennbare Ehen, wenn alle Anheischigmachung      
  11 zu Glaubensbekenntnissen, die niemals geändert werden s0llen.      
           
   

 

7895.   υ--χ? ψ??   J 57.   Über und in § 74:
 
     
  13 Wenn der Mensch in den Zustand versetzt wird, daß fremder wille      
  14 über ihn gänzlich disponirt, so kan er niemals verbindlich gemacht werden;      
  15 weil er nicht zwischen einer Handlung und ihrem Gegentheile zu wählen      
  16 hat. Er kan daher nicht Unrecht thun, und mithin ist ihm erlaubt, sich      
  17 dem Zwange zu wiedersetzen. Die Gewalt, welcher eine Befugnis sich zu      
  18 wiedersetzen, correspondirt, ist ungerecht; folglich ist die Gewalt über einen      
  19 Leibeigenen ungerecht. Ein iedes pactum subiectionis servilis ist an sich      
  20 null und nichtig. Er kan nur operam lociren; aber wie weit geht das.      
  21 Das ist die Schwierigkeit. So weit als die inemissible Pflicht sein Leben      
  22 und Gesundheit imgleichen seine menschliche Bestimung in Ansehung des      
  23 Geschlechts dabey erfüllet werden kan. Ein Mensch, der keine obligation      
  24 mehr erkennt, (dergleichen der Mörder, weil er als einer angesehen wird,      
  25 welcher die obligantes vertilgt) muß vertilgt werden. Er kan aufhören      
  26 zu seyn aber nicht leben und aufhören ein Mensch zu seyn, weil er ohne      
  27 Verbindlichkeit kein Recht und ohne Recht kein Mensch, aber doch frey,      
  28 mithin ein allgemein Hindernis der Freyheit nach Regeln seyn würde.      
  29 Auf Seiner Kinder kan er operas kan er noch weniger lociren. Wobey      
  30 kein pactum zur abwendung der Gewalt möglich ist, da ist kein Recht      
  31 möglich; folglich ist entweder diese Gewalt ungerecht oder der Mensch, der      
  32 alles pacti unfähig ist, lebt wiederrechtlich.      
           
  33 Die absolute subiection (oder Leibeigenschaft) findet nur statt unter      
  34 einem völlig guten willen, der niemals unrecht seyn kan, dem also der      
     

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