Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 610

     
           
 

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  01 Die letztere hat drey Formen, aber respublica noumenon ist nur eine und      
  02 dieselbe.      
           
  03 Ein absoluter Monarch kann doch auf republicanische Art regieren,      
  04 ohne in seiner Stärke einzubüßen.      
           
  05 Mir scheint der Begriff einer eingeschränkten Staatsverfassung einen      
  06 Wiederspruch zu enthalten: denn sie wäre dann nur ein Theil der Gesetzgebenden      
  07 Macht.      
           
  08 S. IV:      
  09 Die Fortschritte des menschlichen Geschlechts (g zum Besseren ) nach den      
  10 verschiedenen auf einander wechselseitig wirkenden Völkerschaften können      
  11 als Entwickelung (g entweder der ) ihrer Naturanlage oder ihrer der moralischen      
  12 Anlage desselben betrachtet werden. Die erstere sich im Wohlbefinden      
  13 nach dem Zwecke, den jeder hat, die Zweyte im Wohlverhalten      
  14 nach demjenigen, den jeder haben soll, es immer weiter zu bringen. --      
  15 Die erstere enthalten Das Zu beyden ist die Cultur aller unserer auf      
  16 beliebige Zwecke gerichteten Vermögen das Mittel, diese zu erreichen, und      
  17 selbst die der Moralität ist ein solches und (g dient zur Beförderung der )      
  18 befördert Fortschritte in pragmatischer (auf Klugheitsregeln und dadurch      
  19 darnach (g diesem Gemäs ) auf jedes seine eigene Wohlfahrt ab gerichteter)      
  20 Absicht; so daß die Politik die Lehre, wenn sie gleich die Moral (g sammt      
  21 der Religion ) für lauter Pedanterey oder bloßes Geziere hält, es doch nicht      
  22 verschmäht, die Sprache derselben zu führen, weil dadurch auf die Wohlfahrt      
  23 des Staats (die Einigkeit der Bürger und den Gehorsam der Unterthanen)      
  24 gewirkt werden kann. Daher es auch noch keine Regierung gewagt,      
  25 sich frey und offen zu erklären: Recht und Unrecht wären Schimären,      
  26 auf die sie keine Rücksicht nähme und daß sie dem Zu Folge blos ihren      
  27 absoluten Willen zum Gesetz mache, sondern sie wendet sich immer an das      
  28 Rechtsgefühl ihrer Unterthanen als freyer, moralischer Wesen, auf welche      
  29 sie nie kräftigen Einflus haben kann, wenn sie nicht zugleich dem Rechtsbegriffe      
  30 derselben, der in der gemeinen Menschenvernunft liegt, wenigstens      
  31 als einer unumgänglichen Bedingung (conditio sine qua non) huldigt      
  32 und sich ihrem Ausspruche zugleich mit unterwirft.      
           
     

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