Kant: AA XX, Erste Einleitung in die Kritik der ... , Seite 232

     
           
 

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  01 ästhetisch-practisches Urtheil. Man sieht hier leicht, daß Lust oder Unlust,      
  02 weil sie keine Erkenntnißarten sind, für sich selbst gar nicht können erklärt      
  03 werden, und gefühlt, nicht eingesehen werden wollen; daß man sie      
  04 daher nur durch den Einfluß, den eine Vorstellung vermittelst dieses      
  05 Gefühls auf die Thätigkeit der Gemüthskräfte hat, dürftig erklären kann.      
           
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IX.

     
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Von der teleologischen

     
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Beurtheilung.

     
           
  09 Ich verstand unter einer formalen Technik der Natur die Zweckmäßigkeit      
  10 derselben in der Anschauung: unter der realen aber verstehe      
  11 ich ihre Zweckmäßigkeit nach Begriffen. Die erste giebt für die Urtheilskraft      
  12 zweckmäßige Gestalten, d.i. die Form, an deren Vorstellung Einbildungskraft      
  13 und Verstand wechselseitig miteinander zur Möglichkeit      
  14 eines Begrifs von selbst zusammenstimmen. Die zweyte bedeutet den Begrif      
  15 der Dinge als Naturzwecke, d.i. als solche, deren innere Möglichkeit      
  16 einen Zweck voraussetzt, mithin einen Begrif, der die Caussalität      
  17 ihrer Erzeugung, als Bedingung, zum Grunde liegt.      
           
  18 Zweckmäßige Formen der Anschauung kann die Urtheilskraft      
  19 a priori selbst angeben und construiren, wenn sie solche nämlich für die      
  20 Auffassung so erfindet, als sie sich zur Darstellung eines Begrifs schicken.      
  21 Aber Zwecke, d.i. Vorstellungen, die selbst als Bedingungen der Caussalität      
  22 ihrer Gegenstände (als Wirkungen) angesehen werden, müssen überhaupt      
  23 irgend woher gegeben werden, ehe die Urtheilskraft sich mit den      
  24 Bedingungen des Mannigfaltigen beschäftigt, dazu zusammen zu stimmen,      
  25 und sollen es Naturzwecke seyn, so müssen gewisse Naturdinge so betrachtet      
  26 werden können, als ob sie Producte einer Ursache seyn, deren      
  27 Caussalität nur durch eine Vorstellung des Objects bestimmt werden      
  28 könnte. Nun aber können wir, wie und auf wie mancherley Art Dinge      
  29 durch ihre Ursachen möglich sind, a priori nicht bestimmen, hierzu sind      
  30 Erfahrungsgesetze nothwendig.      
           
  31 Das Urtheil über die Zweckmäßigkeit an Dingen der Natur, die als      
  32 ein Grund der Möglichkeit derselben (als Naturzwecke) betrachtet wird,      
  33 heißt ein teleologisches Urtheil. Nun sind, wenn gleich die ästhetischen      
  34 Urtheile selbst a priori nicht möglich sind, dennoch Principien      
  35 a priori in der nothwendigen Idee einer Erfahrung, als Systems, gegeben,      
  36 welche den Begrif einer formalen Zweckmäßigkeit der Natur für      
           
    20 so g.Z.      
    24 Kein Komma hinter: stimmen      
    32 betrachtet erst: angesehen      
           
           
     

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