Kant: AA XX, Vorredeentwürfe zur ... , Seite 428

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 gewisser Staatsbeamten gesetzt worden die nicht zu vernüfteln      
  02 sondern nur zu befehlen nöthig haben, wie nach diesem Glauben und      
  03 für die welche sich dazu bekennen öffentlich geurtheilt werden soll. Es ist      
  04 eine privilegirte Zunft, die aber auch Gränzen ihrer Befugnis hat nämlich      
  05 in das freye Gewerbe der Philosophie nicht Eingriffe zu thun und      
  06 ihre Glaubenssätze etwa durch Philosophie beweisen oder anfechten zu      
  07 wollen so wie diese sich dagegen bescheidet über Schrift//Autorität und      
  08 Auslegung nicht urtheilen zu können und so ein jeder bey dem was      
  09 seines Amts nicht ist und wovon er der Regel nach auch nichts vesteht      
  10 seinen Vorwitz zu lassen.      
           
  11 Woran erkennt man aber sicher ob eine Schrift oder auch öffentlicher      
  12 Religionsvortrag in die biblische Theologie eingreife oder sich innerhalb      
  13 den Schranken der bloßen Philosophie halte? — Der Philosoph mag      
  14 sich noch so sehr enthalten sich mit Bestimmungen des Offenbahrungsglauben      
  15 zu befassen und sich blos auf Principien der reinen Vernunft      
  16 einschränken so muß er doch auch auf die Möglichkeit der Ausführung seiner      
  17 Ideen in der Erfahrung Rücksicht nehmen ohne welche diese blos leere      
  18 Ideale ohne objektive practische Realität zu seyn in Verdacht kommen      
  19 müßten mithin keine öffentliche Religion (davon doch der Begrif in den      
  20 Umfang seines Geschäftes mitgehört) dadurch begründet oder nur als      
  21 möglich vorgestellt werde können. — Beyspiele aber zu seinen Ideen      
  22 sich auszudenken d.i. sich Meinungen die sich Menschen als zu ihrem Offenbahrungsglauben      
  23 gehörig gemacht haben könnten zu erichten würde Erdichtung      
  24 von Erdichtungen seyn und so kein Beyspiel zur Erläuterung      
  25 der Idee eines unter Menschen möglichen Offenbarungsglaubens      
  26 abgeben können. Also muß irgend eine Glaubensgeschichte sie sey im Zendavesta      
  27 oder in den Bedas oder dem Coran oder in der vorzüglich so      
  28 genannten Bibel enthalten ihm allein dazu tauglichen Stoff darreichen      
           
    02 nach diesem v.a. über diese Glauben und g.Z.      
    02-03 Glauben — bekennen g.Z. am Rande.      
    05 nicht g.Z.      
    06 Philosophie g.Z., erst: Vernunft oder anfechten g.Z. am Rande δ (in anderer Schrift): Ob etwas die Gränze überschreite      
    07 wollen δ sondern sich dagegen g.Z.      
    14 sich noch sich g.Z. mit Bestimmungen v.a. in (?) die Bestimmungen      
    18 Erste Fassung: ohne objective Realität seyn      
    18-19 in — müßten g.,s.?) Z. am Rande      
    19 doch g.Z. Begrif δ: mit in seinen P (?)      
    20 dadurch δ geg begründet δ we      
    21-22 Ideen sich δ erdichten      
    22 Meinungen δ erdichten      
    23 gehörig g.Z. am Rande. könten g.Z.. erst: mochten      
    25 möglichen δ Erfahr      
    26 können δ sondern die Also — eine g.Z. (Also mu g.Z. am Rande, ohne Beziehungszeichen). Glaubensgeschichte δ es      
    27 oder in in g.Z.      
    28 enthalten δ wird ihm g.Z. tauglichen g.Z. am Rande. Stoff δ her      
           
           
     

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