Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zur Religion innerhalb der ... , Seite 099

   
         
 

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  01 Über die Grazie der Gesetzgebung. Pflicht enthält keine Anmuth    
  02 in ihrer Vorstellung verstattet auch nicht daß diese ihr beygegeben werde    
  03 um zum Handeln zu bestimmen denn das ist Einschmeichelung des Gesetzgebers    
  04 und seinem Ansehen zuwieder. - Der Gürtel der Venus dione    
  05 war die Verbergung des Sinnlichen reitzes den zu lösen andere lüstern    
  06 gemacht werden konnten und dieser ist Achtung mit Wohllüstiger Neigung    
  07 die durch jene gebändigt wird - Ob es Schönheit der Bewegung des    
  08 Leblosen gebe.    
         
  09 Alle Grazie abzusondern ist nicht sie verscheuchen sie mögen sich    
  10 immer beygesellen aber nicht sich anhängen - Grazien schicken sich nicht    
  11 zur Gesetzgebung. Der Ausdruck, Schreibart kann Grazie haben nicht    
  12 der Sinn und Inhalt.    
         
  13 Die Menschliche Handlungen theilen sich in Geschäfte (die unter    
  14 dem Gesetz der Pflicht stehen) und Spiel Es wäre ein Unglück wenn    
  15 ihm das letztere verboten würde; er würde des Lebens nicht froh werden.    
  16 Aber eingeschränkt müßen diese doch auf die Bedingung des ersteren    
  17 werden. Die Grazien gehören zum Spiel so fern es um die erstere zu    
  18 befördern guten Muth geben und stärken kann.    
         
         
  19 Personen die am einigsten mit einander im Sinne seyn gerathen    
  20 oft in Zwiespalt dadurch daß sie in Worten einander nicht verständlich    
  21 seyn. - Den Begrif der Pflicht abgesondert von aller Anmuth die dieser    
  22 ihre Erfüllung begleiten mag zum ersten Grunde der Moralität zu machen    
  23 soll nicht so viel heißen als ihn von aller sie begleitenden Anmuth trennen    
  24 sondern nur auf die letztere gar nicht Rücksicht nehmen wenn es auf    
  25 Pflichtbestimmung ankommt. Denn anmuthig zu seyn ist gar keine Eigenschaft    
  26 die der Pflicht als einer solchen zukommen kann und sie damit    
  27 zu verbinden um ihr Eingang zu verschaffen ist der Gesetzgebung zuwieder    
  28 die eine strenge Forderung ist und für sich geachtet seyn will.    
  29 „Der Mensch darf nicht nur sondern er soll Lust und Pflicht in Verbindung    
  30 bringen; er soll seiner Vernunft mit Freuden gehorchen” - „Dadurch    
  31 schon daß sie ihn zum vernünftig-sinnlichen Wesen d. i. zum Menschen    
  32 machte kündigt ihm die Natur die Verpflichtung an nicht zu trennen was    
  33 sie verbunden hat, auch in den reinsten Äußerungen seines göttlichen    
  34 Theils den sinnlichen nicht hinter sich zu lassen und den Triumpf des    
  35 einen nicht auf Unterdrückung des andern zu gründen” - Ich habe    
  36 immer darauf gehalten Tugend und selbst religion in fröhlicher Gemüthsstimmung    
         
     

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