Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zur Religion innerhalb der ... , Seite 104

   
         
 

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  01 aus mir einen besseren Menschen zu machen sondern nur einen guten    
  02 Unterthan in einer Theocratie für eine Priesterreligion. - Das Übernatürliche    
  03 in der Religion zuzulassen obgleich es nicht in seine Maxime    
  04 aufzunehmen (auch nicht das Gegentheil) als Ergänzung unseres Unvermögens    
  05 durch unser Naturvermögen alle Pflicht zu vollführen soll nur    
  06 dazu dienen uns durch die Voraussetzung seines Unvermögens nicht von    
  07 der größten Anwendung unserer Kräfte gleich als ob es in unserm Vermögen    
  08 stände abwendig machen zu lassen hat also nur einen negativen    
  09 Gebrauch. - Pflicht Gnadenwirkungen zu glauben kann es nicht geben    
  10 und es auf sie anzulegen u. sie herbeizurufen ist vermessenheit. Sie zu    
  11 fühlen glauben ist Schwärmerey denn wir können nicht fühlen daß etwas    
  12 nicht natürlich in uns zugehe. Das faule Vertrauen. Wunderglaube    
  13 (fides miraculosa) der selbst dieses Übernatürliche möglich machen soll    
  14 ist ein Illuminatenwesen. Glaube an Wunder als Pflicht betrachtet    
  15 ist Aberglaube. An Geheimnisse Adeptenwesen. An Gnadenmittel    
  16 ist Tavmaturgie.    
         
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LBl G 16 R III 53-55

   
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In Ansehung des Übernatürlichen

   
         
  20 1. Das innere moralische Gefühl desselben (Gnadenwirkung)    
  21 Schwärmerey 2. die äußere Erfahrung desselben (Wunder) Aberglaube    
  22 Superstitio 3. Die vermeynte logische Einsicht in dasselbe (Geheimnisse)    
  23 Mysticism. Adeptenwesen illuminaten 4. Vermögen aufs Übernatürliche    
  24 außer uns zu wirken (Gnadenmittel) Tavmaturgie    
         
  25 Denn sie theoretisch worinn kennbar zu machen daß sie Gnadenwirkungen    
  26 und nicht Naturwirkungen sind ist unmöglich weil das eine Erweiterung    
  27 unserer Erkentnis von Ursache u. Wirkung am Übersinnlichen seyn würde.    
  28 Die Voraussetzung derselben aber practisch zu benutzen ist eben so unmöglich    
  29 weil alle practische Benutzung eine Regel desjenigen voraussetzt    
  30 was wir Gutes zu thun haben um etwas zu erlangen eine Gnadenwirkung    
  31 aber gerade das Gegentheil nämlich daß das Gute nicht unsere sondern    
  32 die That eines andern Wesens seyn solle wir diese also nur im Nichtsthun    
  33 abzuwarten haben.    
         
  34 Daß den Juden der Monotheism nicht so hoch anzurechnen sey.    
  35 Stoltz der Mohamidaner.    
         
         
     

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