Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zur Religion innerhalb der ... , Seite 121

   
         
 

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Dritte Seite

   
         
  02 Die Rechtschaffenheit die sich nie anders als im Ideal der Heiligkeit    
  03 gnug thut ist die Gottseeligkeit und das Bewustseyn ihr nie genugthun    
  04 zu können die Demuth. Die Rechtschaffenheit aus rein moralischem    
  05 Princip obgleich ohne den Grund derselben in die Pflicht zu setzen ist    
  06 Tugend die aus Pflicht wird Gottseeligkeit genannt nicht als ob ihr    
  07 Begrif aus der Theologie abgeleitet werden müsse sondern weil er auf    
  08 sie wegen der Unvollkommenheit der menschlichen Moralität so ferne    
  09 sie auf die Heiligkeit als seine Richtschnur betrachtet wird einen höheren    
  10 Bestimmungsgrund erfordert. - Seydt heilig etc.    
         
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LBl E 48 R II 183-184

   
         
  12 *Der Begrif der Tugend als unmittelbarer (objectiver) Abhängigkeit    
  13 der menschlichen freyen Willkühr vom moralischen Gesetz ist weil    
  14 dieses unbedingt gebietet sich selbst gnugsam und von keinem anderen    
  15 Bestimmungsgrunde mithin auch nicht von dem einer gesetzgebenden    
  16 Gottheit abgeleitet; vielmehr ist es umgekehrt. Die letztere Ableitung    
  17 ist nicht die der Existenz eines solchen Wesens aus jenem Begriffe gleich    
  18 als ob die Anerkennung des moralischen Gesetzes nicht möglich wäre wenn    
  19 wir nicht einen moralischen Gesetzgeber außer uns annähmen dessen    
  20 Gebot es sey: sondern die Idee desselben ist nur als unumgängliche Bedingung    
  21 der für unsere Vernunft denkbaren Möglichkeit der Endabsicht    
  22 aller moralischen Bestrebung nämlich die Herbeiführung des höchsten    
  23 Guts uns nothwendig um auf diesen Zweck als außer uns aber nicht gänzlich    
  24 in unserer Gewalt stehend (sondern nur als im Reiche eines guten    
  25 Princips möglich) hinzuwirken. Eine dieser Idee correspondirende und    
  26 nach der Analogie mit unserer (menschlichen) Natur als vernünftiger    
  27 sittlicher Wesen denkbare Substanz außer uns zum Behuf unseres moralischen    
  28 Endzwecks anzunehmen so doch daß diese Begriffe von Substanz,    
  29 Ursache, Absicht u.s.w. die eigentlich nur in Beziehung auf Weltwesen    
  30 für uns Bedeutung haben nur die Vehikeln dieser Analogie seyn durch    
  31 deren Vorstellung eine practische Beziehung unserer Vernunft auf ihren    
  32 Endzweck (das höchste Gut) bewirkt werden soll, an sich aber keine theoretische    
  33 Erkenntnis dieses uns unbegreiflichen Etwas enthält. - Die    
  34 practische Verehrung des moralischen Gesetzes heißt nun Tugend; eine    
  35 eben solche Verehrung jener Idee als personificirten moralischen Gesetzes    
         
     

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