Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Über den ... , Seite 133

   
         
 

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  01 folgt oder vielmehr mit ihr einerley ist, allein diese Lust ist    
  02 gar nicht mit der Glückseeligkeit einerley. Wenn ich ein mir anvertrautes    
  03 Gut das ich ohne Besorgnis verrathen zu werden in meinen bedrängtesten    
  04 Umständen blos aus Pflicht zurückliefere so sage ich gleichsam zu mir    
  05 „laß dich nicht gelüsten”, kein Zustand der angenehmer ist denn dieser    
  06 ist besser als jeder Genuß denn der Zustand so zu handeln ist an sich    
  07 selbst gut ohne die Wirkung davon abzuwarten, nicht an sich selbst angenehm.    
  08 Es ist falsch daß ich vorher überhaupt wissen müsse was Gut ist    
  09 ehe ich die Erfüllung der Moralischen Pflichten unter die Rubrik des    
  10 Guten zähle. Denn ich würde ohne Pflicht d. i. ein Vernunftgesetz zu    
  11 kennen gar nicht wissen daß etwas schlechthin Gut sey.    
         
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LBl F 2 R II 273-277

   
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  14 Ich nenne diese Bestreitung meiner Sätze Einwürfe gegen das    
  15 worüber man sich einzuverstehen wünscht nicht Angriffe welche entscheidend    
  16 absprechen und zur Vertheidigung anreitzen, und so glaube ich    
  17 den Argumenten dieses würdigen Mannes begegnen zu dürfen.    
         
  18 Ich glaube nicht man werde mir Schuld geben ich habe den Beherrschern    
  19 mit der Unverletzlichkeit ihrer Rechte und Person zu sehr geschmeichelt    
  20 aber so muß man mich auch nicht Schuld geben ich schmeichle    
  21 dem Volk zu sehr daß ich ihm das Recht vindicire wenigstens über die    
  22 Fehler der Regierung ihre Urtheile öffentlich bekannt zu machen.    
         
  23 Hobbes behauptete das Volk habe nach seiner Übergabe durch den    
  24 socialcontract gar keine Rechte mehr Aber er muß sagen nur nicht das    
  25 Recht des Wiederstandes aber wohl der Gegenvorstellung und der    
  26 Bekanntmachung der Idee des Besseren. Denn woher soll dieses sonst    
  27 kommen.    
         
  28 Daß das Volk sich nicht stillschweigend einen Wiederstand vorbehalten    
  29 könne.    
         
  30 Was ein Volk nicht über sich selbst beschließen kan (einen unveränderlichen    
  31 Kirchenglauben fest zu setzen) das kan auch der Souverain    
  32 nicht über das Volk beschließen.    
         
         
     

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