Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Zum Ewigen ... , Seite 163

   
         
 

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  01 sagte er wie die Senftenträger alle Häuser der Straßen sind aber in    
  02 keinem darin gewesen.    
         
  03 Ermahnungen an große Herren gelangen nicht an ihre Behörde.    
         
         
  04 Wo staat u. Volk zwey verschiedene Personen sind ist despotism    
         
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LBl F 23 R II 371-375

   
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Etwas vom Verhältnis der Theorie zur Praxis

   
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in rechtlichen Fragen (quaestiones iuridicae)

   
         
  09 Es ist merkwürdig daß Principien a priori aus praktischer Vernunft    
  10 dennoch zur Theorie gezählt und von denen für die Praxis unterschieden    
  11 werden. Die ersten sind insgesammt moralisch-praktisch die unter    
  12 ihnen stehende welche Principien der Ausübung eines gewissen imperativs    
  13 (der Geschicklichkeit) ausmachen sind technisch praktisch und wenn    
  14 diese Ausübung die eigene Glückseeligkeit der Menschen angeht pragmatisch.    
  15 Also Imperativen der Sittlichkeit, der Geschicklichkeit u. der Klugheit.    
         
  16 Die Technisch-praktische imperativen sind entweder reine rationale    
  17 Principien oder empirisch-bedingt von der ersteren Art sind die der    
  18 reinen Meskunst (geometria) von der zweyten die der Feldmeskunst    
  19 (agrimensoria) z. B. Ob man mit dem Mestischchen oder dem Astrolab    
  20 am besten ein Feld abzeichnen könne    
         
  21 Daß die beste Staatsverfassung die republikanische sey ob dieses    
  22 zwar auf Principien der praktischen Vernunft nämlich des Rechts der    
  23 Menschen überhaupt beruht gehört doch so fern zur Theorie daß man    
  24 aber wenn sie dieses noch nicht ist man um sie nach und nach zu der Form    
  25 zu bringen allmälig und zwar im Prospekt auf den ewigen Frieden also    
  26 nach Principien a priori verstehen (reformiren) müsse gehört zu der    
  27 Praxis des Staatsrechts. Ohne solche Principien welche diese Idee der    
  28 reinen Republik vor Augen haben würde es so viel heißen als am Staat    
  29 flicken wie es alle sich so nennende Praktiker gewohnt sind. - Die Rechtslehre    
  30 wird entweder juristisch oder philosophisch abgehandelt. Die erste    
  31 hat empirische Principien (das Landrecht) die andere reine Vernunftprincipien    
  32 aus Begriffen zum Grunde. Über das Recht nach positiven    
  33 Gesetzen können blos Juristen Empiriker Urtheilen über das was die    
  34 Principien a priori enthält wie überhaupt ein Landrecht und eine Verfassung    
         
     

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