Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Zum Ewigen ... , Seite 171

   
         
 

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  01 Die Idee des Völkerrechts setzt voraus daß es verschiedene benachbarte    
  02 Staaten gebe die von einander getrennt wegen ihrer Rechte in    
  03 Streit mit einander kommen können denn selbst dieser Zustand der    
  04 Zwietracht ist doch besser als die Eintracht welche aus dem Zusammenschmeltzen    
  05 vieler Staaten in einen großen der Universalmonarchie die    
  06 mehrmalen ist versucht worden aber keinen Bestand haben kann weil    
  07 das Vermögen der Regierung nach Gesetzen nur desto schwächer wird    
  08 je mehr die zu regierende Menge zunimmt und so der Despotism in eine    
  09 sich selbst zerstöhrende Anarchie ausschlägt. - ein jeder noch so kleine    
  10 Staat ist immer bestrebt sich als den Mittelpunkt der Erweiterung über    
  11 alle andere anzusehen die Natur aber will daß dieses doch ohne Vermengung    
  12 geschehe so wie eine Menge Kieselsteine auf die ruhige Oberfläche    
  13 des Wassers geworfen jeder von seiner Stelle aus seine kreisförmige    
  14 Wellen (oder eine) in unabsehliche ausbreitet die sich zwar    
  15 regelmäßig durchkreutzen aber nicht vermischen. Zu dem Ende nämlich    
  16 diese Absonderung zu bewirken hat sie sich jener Mittel bedient der Verschiedenheit    
  17 der Sprachen und der Religionen.    
         
  18 Sprach- und Religionsunterschied lassen Staaten nicht zusammenfließen.    
  19 - wer weiß welche Macht noch im Hintergrunde liegt. Berittene    
  20 Nomaden haben gesittete Völker aus ihren Sitzen vertrieben.    
  21 Vom Blutverbot wieder das Jagdtleben (Hirten, Acker und Fischervölker)    
  22 - Von sich dazwischen drängenden welche Samojeden und Finnen    
  23 von einander trennten.    
         
  24 Daß die Natur von selbst zum letzten Zwecke so zusammenstimme    
  25 als ob dieser nach moralischen Rechtsgesetzen bestimmt wäre. - Denn    
  26 die Cultur ist, wenn die Menschen durch die Natur neben einander zu    
  27 seyn genöthigt werden natürlicherweise fortschreitend. - Die Fortschritte    
  28 derselben aber bringen unvermeidlich einen Wiederstreit in    
  29 den Absichten der Menschen hervor weil kein allgemeines Princip da    
  30 ist was Macht hätte ihre Bestrebungen einhellig zu machen (d. i. ohne    
  31 den moralischen Gesetzen angemessen zu seyn) und einer des anderen    
  32 Absicht vernichtet d. i. weil das Böse sich selbst immer im Wege ist. Also    
  33 stimmt die Natur negativ zu dem was das Rechtsgesetz vorschreibt zusammen    
  34 d. i. es zwingt zu einem Analogon der moralischen Gesetze    
  35 z. B. in Errichtung einer staatsbürgerlichen Gesellschaft, dem Völkerrecht.    
  36 - Drittens ist in der Natur auch eine positive aber zufällige Anordnung    
  37 der Zweckmäßigkeit ihrer eigenen Bestimmung nämlich so wie bey    
         
     

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