Kant: AA XXIII, III. Vorarbeiten zur Einleitung in die ... , Seite 262

   
         
 

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LBl E 41 R II 155-156

   
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  03 Recht iustum ist diejenige freye Handlung deren Maxime mit der    
  04 Freyheit von Jedermann nach einem allgemeinen Gesetze zusammen    
  05 bestehen kan. - Das Recht (scientia) ist der Inbegrif der Gesetze nach    
  06 denen was Recht oder Unrecht sey bestimmt wird Ein Recht (dergleichen    
  07 es mehrere giebt die jemand haben kann) ist ein Vermögen der Willkühr    
  08 Andere rechtlich zu verbinden. Jemandes Handlung woraus ihm ein    
  09 Recht entspringt ist eine rechtliche Handlung (actus iuridicus). Was nach    
  10 positiven Gesetzen recht ist ist Rechtens (iuris est). Rechtmäßig was den    
  11 Rechtsgesetzen nicht wiederspricht.    
         
  12 Rechtsbuch ist die Lehre vom Mein und Dein (im rechtlichen    
  13 Sinne) Jemandes Seine (suum cuiusque) ist das Object der Willkühr    
  14 an dessen Gebrauch jemand zu hindern ein seinem Recht wiederfahrender    
  15 Abbruch (laesio) ist. - Damit dieses Hindernis eine Läsion sey dazu    
  16 wird ein Besitz des Gegenstandes erfordert Besitz ist die subjective Bedingung    
  17 der Möglichkeit des Gebrauchs nämlich die Verknüpfung des    
  18 Gegenstandes mit der Willkühr welche macht daß wenn der Gegenstand    
  19 verändert wird der Zustand des Subjects zugleich mit verändert wird.    
         
  20 Die Handlung wodurch etwas in den Besitz gebracht wird ist die Besitznehmung    
  21 (apprehensio) die wodurch es von ihm als das seine erklärt    
  22 wird die Zueignung (appropriatio) die wodurch es das Seine wird    
  23 (acquisitio).    
         
  24 1. Grundsatz: alles äußere Mein u. Dein setzt einen intellectuellen    
  25 Besitz voraus die Besitznehmung aber einen physischen der das Schema    
  26 des intellectuellen ist und unter dem Gesetz den Fall des Mein und Dein    
  27 subsumirt.    
         
  28 Die Vernunft will die Maxime der Willkühr: handle nach der Maxime    
  29 etc. ist ein categorischer Imperativ für die freye Willkühr der nicht    
  30 aus der Willkühr entspringt    
         
  31 Das Begehren appetitio und die Begierde concupiscentia sind nicht    
  32 einerley. Die eine ist das genus und kann also ganz intellectuell seyn    
  33 die andere eine Species die jederzeit sinnlich ist und vor der Maxime    
  34 geht Du sollt nicht begehren Deines Nächsten Gut ist regula appetitionis    
  35 - laß Dich nicht gelüsten ist wieder die concupiscentz.    
         
         
  36 Das Postulat der practischen Vernunft in Ansehung des äußern    
  37 Gebrauchs der Willkühr ist ein categorischer Imperativ des Willens der    
         
     

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