Kant: AA XXIII, III. Vorarbeiten zur Einleitung in die ... , Seite 266

   
         
 

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  01 das darum seyn weil ein onus auf dem Hause läge nämlich den Miether    
  02 eine gewisse Zeit noch wohnen zu lassen. Dieses könnte aber nur statt    
  03 finden wenn der Miether die Miethe auf das Haus hätte ingroßiren    
  04 lassen denn der folgende Eigenthümer hat keine obligation aus einem    
  05 Versprechen an den Miether weil das Versprechen des Eigenthümers    
  06 welches ihn nicht weiter verbinden kann als den Käufer gleichfals zu    
  07 einem solchen Versprechen zu bewegen welches der Miether nicht verbunden    
  08 ist anzunehmen und also er seine Miethe auch aufkündigen kann.    
         
  09 NB. Wie wenn der Miether vor Ablauf der Zeit selbst stürbe müßten    
  10 seine Erben die Miethe continuiren?    
         
  11 Der Miether kann weder den folgenden Eigenthümer noch dieser    
  12 jenen nöthigen die Miethe fortzusetzen; denn sie haben mit einander    
  13 keinen Contract gemacht. Es ist blos ein ius personale was aus der    
  14 Vermiethung entspringt. Doch muß einer dem andern die Miethe in    
  15 der durchs Gesetz bestimmten Zeit aufkündigen weil ohne diese Aufkündigung    
  16 als einem besondern Vertrag die Wirkung des vorigen aufzuheben    
  17 der vorige Vertrag als mit beyderseitigem Consens fortwährend    
  18 angesehen werden kann. Die Aufkündigung (und deren Annahme)    
  19 ist nur einseitig.    
         
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LBl E 46 R II 175-178

   
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Natur und Freyheit

   
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Die höchste Natur und die höchste freye Willkühr

   
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Allvermögende Willkühr

 

Allgebietender Wille

   
         
  25 Eine Pflicht des iuris interni so fern es zugleich als officium iuris    
  26 externi betrachtet werden kann ist eine Pflicht aus einer Übersinnlichen    
  27 legislation in welcher der Autor der Verbindlichkeit nach einem Gesetze    
  28 (nicht der Autor des Gesetzes) zugleich der Autor des dem Gesetz unterworfenen    
  29 seyn muß d. i. sie bezieht sich auf den Willen eines Urhebers des    
         
     

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