Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 273

   
         
 

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LBl E 6 R II 17-25

   
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  03 1) Das Recht ist das Verhältnis der Personen zu einander so fern die    
  04 Freyheit des einen die Freyheit des Andern durch seine Willkühr auf die    
  05 Bedingung der allgemeinen Gesetzmäßigkeit einschränkt. Diese Einschränkung    
  06 beruht auf einem synthetischen Gesetz der Freyheit wenn der    
  07 Gegenstand außer mir ist: ist er in mir auf dem analytischen. Im ersten    
  08 Falle zwinge ich einen Anderen durch die Vorstellung äußerer Gesetze im    
  09 zweyten der inneren durch seine Freyheit.    
         
  10 2) Es gibt also kein Rechtsverhältnis der Sachen unter einander noch    
  11 der Sachen und Personen. Denn dem Recht correspondirt eine Verbindlichkeit    
  12 von der Seite des Anderen - Sachen aber sind keiner Verbindlichkeit    
  13 fähig.    
         
  14 3) Alles rechtliche Verhältnis der Personen zu Sachen betrift nur den    
  15 Schematism des Besitzes äußerer Dinge (in Raum und Zeit)    
         
  16 4) Eine äußere Sache ist intellectualiter Mein oder Dein wenn ich    
  17 durch den Gebrauch den ein Anderer von ihr wieder meinen Willen machen    
  18 würde lädirt werde. Also muß ich im Besitz der Sache seyn damit    
  19 sie mein sey.    
         
  20 5) Der Unterschied zwischen dem physischen und intellectuellen oder    
  21 virtuellen Besitz ist blos der zwischen dem Schematism der Rechtsbegriffe    
  22 im Mein und Dein von dem Rechtsbegriffe selbst.    
         
  23 In Ansehung äußerer Sachen muß ein Mein und Dein möglich seyn    
  24 denn sonst würden sie mir eine Verbindlichkeit auflegen.    
         
  25 6.) Der Schematism der äußeren Mein und Dein beruht auf der    
  26 Einigung aller zu allgemeinen Principien a priori der Austheilung der    
  27 Dinge im Raume darin ein Mein oder Dein stattfindet: setzt folglich einen    
  28 ursprünglichen gemeinschaftlichen Besitz voraus.    
         
  29 6) Vor dieser Austheilung gehen aber doch Rechte in Ansehung des    
  30 ungleichen Erwerbs voraus da jedes freye Willkühr sich zum Mittelpunct    
  31 des Kreises seiner Benutzung macht und da kann die erste Besitznehmung    
  32 ein provisorisches Eigenthum verschaffen wenn der Besitz nur    
         
     

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