Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 279

   
         
 

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  01 kann der Beweis nur indirect seyn (daß es nämlich auf andere Art    
  01 unmöglich    
  02 sey zu erwerben z. B. Daß aus einem Punct auf eine Linie    
  03 nur eine einzige Perpendikellinie könne gezogen werden weil sonst zwey    
  04 Rechte Winkel in einem Triangel seyen oder gar kein Triangel würde    
  05 entspringen können indem die Seiten parallel liefen. Problema indeterminatum:    
  06 über einer gegebenen Linie einen Triangel (ohne daß die Seiten    
  07 gegeben sind) zu construiren: Die Winkel zusammen müssen kleiner als    
  08 zwey rechte seyn. Um wie viel aber?) Nur die a priori nothwendige    
  09 Vereinigung des Willens um der Freyheit willen und gewisser bestimter    
  10 Gesetze ihrer Einstimmung da das Object der Willkühr zuvor in der vereinigten    
  11 Willkühr durch Vernunft gedacht wird und diese vereinigte Willkühr    
  12 jedem das Seine bestimmt kann die Erwerbung möglich machen.    
  13 NB. Durch praescription u. Vindication erwerbe ich nur durch das    
  14 civilgesetz nicht durchs Naturgesetz den Zustand meines Besitzes.    
         
         
  15 1)Vom äußern Mein und Dein Gegenstand der Willkühr. Von    
  16 der Art ein solches zu haben. Es muß auch ohne Inhabung aber doch nach    
  17 der ersten Inhabung statt finden.    
         
  18 2)Von der Art des äußern Mein und Dein. Sachenrecht - Persönliches    
  19 Recht. - Aus dem Sachenrecht folge das Persönliche Recht.    
         
  20 3)Von der Art etwas äußeres zu erwerben. Ursprünglich (nicht    
  21 facto iniusto alterius) Facto, Pacto u. lege (naturali) ohne ein besonders    
  22 pactum bleibt das Kind das Seine des Vaters und Knecht    
  23 nämlich pro alimentis ius in persona (fundatum) zu dienen wenn er    
  24 nicht emancipirt wird oder sich selbst emancipirt. - Dazu ist nur ein    
  25 quasi contract nöthig.    
         
  26 4) Von der Art sein Eigenthum auf den Besitz zu gründen imgleichen    
  27 den Besitz auf das vorige Eigenthum praescriptio et vindicatio.    
         
  28 Von dem Recht was keinen Richter hat - aeqvitas, casus neceßitatis.    
         
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Zweite Seite

   
         
  31 Jeder Mensch hat ein angebohrnes Recht an irgend einem Orte    
  32 der Erde zu seyn, denn sein Daseyn ist noch kein factum folglich auch    
  33 nicht iniustum. Er hat auch ein Recht incorporaliter an mehreren Orten    
  34 zugleich zu seyn wenn er sie zu seinem Gebrauch specificirt hat nicht durch    
  35 seinen bloßen Willen Da aber jeder andere auch das Recht hat so hat der    
         
     

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