Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 305

   
         
 

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  01 Es ist das Princip der Idealität des physischen Besitzes der zum    
  02 Unterschiede des Mein und Dein Realität des rechtlichen hinreiche. Das    
  03 Princip der Realität des zum ausschlieslichen Gebrauch der Objecte der    
  04 Willkühr erforderlichen Besitzes ist die Bedingung des Besitzes in Raum    
  05 und Zeit und diese Bedingung ist sinnlich. Dagegen die Einheit der Willkühr    
  06 verschiedener in Ansehung desselben Objects ohne Beziehung auf    
  07 Raum und Zeit ist die intellectuelle hinreichende Bedingung des Rechtsbesitzes.    
  08 Die Bedingung der Darstellung dieses Rechts aber in concreto    
  09 ist die physische apprehension acceptation und subjection anderer Personen    
  10 obzwar diese sich vermöge der Freyheit entfernen können.    
         
  11 Bey dem realen Princip würden die sinnliche Bedingungen des    
  12 Besitzes den Gebrauch der Freyheit in Ansehung des Brauchbaren aufheben    
  13 und die Erweiterung der Willkühr im Allgemeinen die mit der Freyheit    
  14 von jedermann zusammen bestehen kan würde aufgehoben werden.    
         
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Zweite Seite

   
         
  16 1. Satz: Daß es möglich sey occupando zu aqviriren und daß es    
  17 unrecht sey jemanden überhaupt diesen Titel der accquisition nicht zuzugestehen    
  18 oder wenn nicht der physische Besitz bleibend ist etwas für das    
  19 Seine an zu erkennen: daß es aber unmöglich sey die Schranken dieses    
  20 virtualen Besitzes zu bestimmen mithin es doch blos ein ideales Recht    
  21 sey was die Idee einer vereinigten Willkühr bedarf und nur unter der    
  22 Bedingung der Einstimmung mit der Möglichkeit einer solchen zu erlangen    
  23 ist. So wie zur Erwerbung der That eines andern wirkliche und der    
  24 Personen selbst eine durch Handlung objectiv nothwendig = d. i. zur    
  25 Pflicht gewordene Vereinigung in der Idee den Besitz des begehrten    
  26 enthält.    
         
  27 Man kann nur so viel occupiren als man in seine Gewalt bringen    
  28 kann indessen daß andere eben so wohl reagiren denn die occupation ist    
  29 intellectuel.    
         
  30 Wie Menschen die durch Raum, Zeit und Privatwillkühr getrennt    
  31 sind doch in Ansehung der Objecte ihrer Willkühr vereinigt werden können    
  32 ist schweer einzusehen. - Durch bloße Vernunftidee vorgestellt ist das    
  33 Mein und Dein in Ansehung der Sachen der Personen und des Besitzes    
  34 einer Person durch die andre gleich als sachen begreiflich und lassen sich    
  35 auch die Gesetze davon angeben. Aber die Einschränkung des Besitzes auf    
         
     

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