Kant: AA XXIII, VII. Lose Blätter zum ... , Seite 369

   
         
 

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  01 vermuthlich weil sie wenn sie darin genau sind sie sich selbst    
  02 u. andere in Ansehung des Übrigen desto vollkommener der Regel    
  03 angemessen finden.    
         
  04 Keiner aller dieser Puncte veranlaßt soviel Tragödien als der    
  05 in spätern Zeiten aufgekommne Ehrenpunct. Weil die Meisten nach    
  06 nichts mehr fragen als wofür sie gehalten werden u. zwar von ihrem    
  07 eignen Stande.    
         
         
  08 Empfindeley ist das vermeyntliche Gefühl fürs Intellectuelle so    
  09 fern es ohne Grundsätze thätig seyn soll.    
         
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LBl E 75 R II 257-258

   
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Zweite Seite

   
         
  12 Dreyerley Richter 1 Ehrenrichter 2. Sachenrichter über mein u.    
  13 dein 3 Gewissensrichter Ehrensache - Rechtssache, Gewissenssache -    
  14 Die erste bezieht sich auf die öffentliche Meynung der Gleichen welche    
  15 verdammt oder losspricht. Die zweyte auf das Urtheil der bürgerlichen    
  16 Obrigkeit welche über Eigenthum entscheidet die dritte auf sein eigenes    
  17 moralisches Urtheil.    
         
  18 In Ansehung alles dessen ist ein Ehrenpunct Rechtspunkt und    
  19 Gewissenspunkt bey allen ist die Analogie mit einem mathematischen    
  20 Punct zum Grunde aus welchem mit einer gewissen Weite ein Kreis    
  21 beschrieben gedacht wird innerhalb welchen jene Gegenstände gehören,    
  22 und es ist eine gewisse Casuistik dazu erforderlich um ob etwas und wie    
  23 viel in diesem Kreise in den kein anderes eingreifen soll gehöre.    
         
  24 Ehrliebe ob sie zwar sich auch auf das Urtheil andrer bezieht ist    
  25 eine Tugend: Ehrbegierde aber ein Wahn der auch mit der durch    
  26 äußeren Schein betrogenen Menge zufrieden ist - der Ehrenpunct    
  27 und die Delicatesse desselben kann auch mit dem letzteren zufrieden seyn.    
         
  28 Wenn der Werth einer gewissen Classe von Menschen gänzlich    
  29 oder größtentheils von der öffentlichen Meynung abhängt die man sich    
  30 von ihr macht so hat diese einen Ehrenpunct und die wesentliche Unterschiede    
  31 derselben die des Männlichen und Weiblichen Geschlechts sind    
  32 die gegen einander in Rivalität des Herrschens stehen so wird die    
  33 Achtung für diejenige öffentliche Meynung ohne welches das weibliche    
  34 Geschlecht seinen ganzen von ihm beabsichtigten Werth verlieren    
         
     

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