Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Die Metaphysik der ... , Seite 374

   
         
 

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  01 und damit deiner Pflicht ein Genüge gethan. Man sieht ja daß die Maximen    
  02 nach diesen zweyerley Grundsätzen einander gerade entgegenstehen    
  03 und wenn ich die moralische (wie es überhaupt Pflicht ist) annehme die    
  04 pathologische schlechterdings und ohne daß eine Spuhr davon übrig bleibt    
  05 weichen müsse.    
         
  06 Der categorische Imperativ will nur denen die nur physiologisch    
  07 Vernunft zu brauchen gewohnt sind nicht in den Kopf so apodictisch ist    
         
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LBl E 21 R II 88-89, 90

   
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Vorrede

   
         
  11 Schon die Benennung dieses Buchs: metaphysische Anfangsgründe    
  12 der Tugendlehre scheint pedantisches Geziere affectirter Scharfsinn    
  13 zu seyn als wenn was Tugend sey wodurch man zu ihr gelange und    
  14 welche edle Frucht sie liefere nicht wie Cicero gründlich wissen könnte    
  15 ohne doch sich in die Tiefen der Metaphysik deren Anblick schon abschreckend    
  16 ist einlassen wollte. - Mit der genaueren Abgemessenheit der    
  17 Principien der Rechtslehre verträgt sich wohl noch Metaphysik weil da    
  18 das Mein und Dein auf der Wage der Gerechtigkeit nach dem Grundsatz    
  19 der Gleichheit abgewogen werden soll. Aber in der Tugendlehre wo die    
  20 Pflicht nur auf einer Seite wirkt und kein Gegengewicht ist da scheint diese    
  21 Peinlichkeit der Bestimmung des Grades u. der der Gründe eitel zu seyn.    
         
         
  22 Daß in einer Metaphysik der Sitten die Ober Eintheilung in Rechtslehre    
  23 und Tugendlehre gemacht werden müsse ist in der systematischen    
  24 Vorstellung derselben gezeigt worden. - Ingleichen läßt sich wohl einsehen    
  25 daß der erste Theil nämlich Rechtslehre wiederum einer Metaphysik    
  26 bedürfe aber daß Tugendlehre auch besonderer metaphysischer    
  27 Anfangsgründe nöthig habe will nicht einleuchten. Denn in der Rechtslehre    
  28 kommt es auf die bloße Form an wo vom Zweck (der Materie) als    
  29 Object abstrahirt wird und die formale Principien sind allemal metaphysisch.    
  30 Dagegen hat Tugendlehre als Lehre der Weisheit von Zwecken    
  31 zu reden die sich zu setzen es als Pflicht vorgestellt wird das Wohl in uns    
  32 und Andern zu befördern und da scheint es daß schon die allgemeine    
  33 Metaphysik der Sitten dazu hinreichend sey und nicht noch eine besondere    
  34 Metaphysik der Tugend dazu kommen dürfe weil diese nur die Ausübung    
  35 vorschreibt.    
         
         
     

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