Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Die Metaphysik der ... , Seite 405

   
         
 

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LBl F 17 R II 341-343

   
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Zweite Seite

   
         
  03 Die Pflicht gegen sich selbst auch in Erhaltung seines Wohlstandes    
  04 (ich bin es mir schuldig) ist nicht in die Classe der Pflicht gegen den    
  05 Menschen überhaupt zu stellen und also auch nicht die Übertretung derselben    
  06 z. B. der Selbstmord mit dem Morde überhaupt (wenn es auch    
  07 der eines andern wäre). - Es ist eine Pflicht gegen den homo    
  08 noumenon immer blos negativ sich nicht wegzuwerfen.    
         
  09 Es ist nicht so wie in der Pflicht gegen sich selbst nur sich zu weigern    
  10 als Concubine einem Andern zu dienen. NB. Es ist eine Pflicht etwas zu    
  11 unterlassen wozu der Mensch gar kein Recht hat. Nun hat er ein Recht    
  12 zur Geschlechtsgemeinschaft aber nur unter gewissen Bedingungen nämlich    
  13 sich mit dem den er sich erwirbt in wechselseitigen Besitz zu setzen.    
  14 Aber zur disposition über sein Leben oder den unnatürlichen Gebrauch    
  15 seiner Geschlechtgliedmaßen hat er gar kein Recht. - Die Pflicht gegen    
  16 sich selbst ist hier also unbedingt.    
         
         
  17 Man sieht in der Pflicht gegen sich selbst nicht darauf daß man sich    
  18 einem Andern als Sache hingeben sondern nur sich nicht selbst misbrauchen    
  19 soll.    
         
  20 Pflicht gegen sich selbst ohne Beziehung auf ein Wesen das Rechte    
  21 hat z. B. nicht zu lügen - Pflicht gegen sich selbst mit Beziehung auf    
  22 ein Wesen das Rechte hat - Pflicht gegen sich selbst mit eben solchem    
  23 Rechte - Recht gegen sich selbst ohne solche Pflicht.    
         
  24 Von der Pflicht die sich nicht auf das Recht des andern bezieht.    
         
         
  25 Nicht jede Ausübung einer Tugendpflicht ist Tugend, sondern nur    
  26 wenn Pflicht die Triebfeder war. Alsdann können wir im Subject eine    
  27 moralische Stärke annehmen. Nicht buhlerisch, nicht mürrisch auch nicht    
  28 einbildnerisch das Rechthandeln für heroism auszugeben.    
         
  29 Pflichten gegen sich selbst beziehen sich nicht auf Rechte sondern auf    
  30 Zwecke die zugleich Pflichten sind und sind die höchsten unter allen    
  31 Tugendpflichten.    
         
         
     

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