Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Die Metaphysik der ... , Seite 408

   
         
 

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  01 Von Spötterey u. Hohnlachen Neid Undankbarkeit u. Schadenfreude    
  02 - Negative Tugendpflicht: sich nicht seines ganzen Rechts zu    
  03 bedienen, positive den Mangel des Besitzes der Glückseeligkeit zu ergänzen    
  04 Fremde Glückseeligkeit - nicht seine eigene, außer indirect. Nichts zu    
  05 bedürfen als Tugend.    
         
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LBl E 37 R II 141-144

   
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  08 Von der Gerechtigkeit der Rache aber auch der Pflicht der Versöhnlichkeit.    
         
  10 Casuistick. 1. der Wohlthätigkeit. Hat man dabey mehr aufs Bedürfnis    
  11 als die Würdigkeit zu sehen. Ist die gütige Gemüthsstimmung die    
  12 Wohllust hiebey nicht das Vornehmste - Würde es nicht noch besser    
  13 stehen wenn alles blos aufs Pünctlichste Recht und gar nicht auf Gütigkeit    
  14 gestellt würde.    
         
  15 Wohlthaten setzen gut Glück voraus womit uns das Schicksal vor    
  16 Andern begünstigt hat oder viel unterdrückung daran wir selbst Theil    
  17 hatten und wovon wir jetzt einen Theil unseres mit Unrecht erworbenen    
  18 andern zufließen lassen.    
         
  19 Von Zorn ohne Groll - Versöhnlichkeit - Tücke - Raubsucht    
  20 oppositum von Rachgier Grausamkeit Zanksucht die der Wohlthätigkeit    
  21 Dankbarkeit und Theilnehmung entgegengesetzte Untugenden (negativ    
  22 entgegen oder contradictorie sind gänzlicher Eigennutz, Gleichgültigkeit    
  23 und Vergessen, Kälte u. Ungefälligkeit. - Die Laster als contrarie    
  24 entgegengesetzt sind Erpressung der Abgaben Unbelohnte Dienste und    
  25 Grausamkeit sich am Leiden Andrer zu erfreuen). Was sind Tugendpflichten?    
         
  27 Kann man Wohlthätigkeit nennen wenn jemand einem Andern die    
  28 Freyheit nimmt um ihn nach seiner (meiner) Art glücklich zu machen?    
         
  29 Ein allgemeines herzliches gegenseitiges Wohlwollen ist aller    
  30 Menschen Pflicht; aber nur der welcher ein besonderes Wohlwollen gegen    
  31 mich bezeugt welches ich für warhaft zu halten ursache habe verpflichtet mich    
  32 durch dasselbe. In ersterer Hinsicht bin ich der Menschheit (dem Gesetz)    
  33 in der zweyten werde ich einem Menschen verbindlich und zwar nicht durch    
  34 die That des Anderen (facto) denn es ist nur ein Wohlwollen sondern    
  35 durchs Gesetz (lege) d. i. durch die Tauglichkeit der Maxime (gegen den    
         
     

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