Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum Streit der ... , Seite 431

   
         
 

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  01 Separatisten: Es ist nur eine Religion. - Aber ihre Gebräuche und    
  02 Observanzen mitzumachen (Kirchliche Formen) dazu kann keiner verbunden    
  03 werden z. B. die Gebete und Lob=Gesänge wo einer Menschlichen    
  04 Person göttliche Ehre bewiesen wird mitzumachen das kann das Gewissen    
  05 der Mitglieder verletzen und diese Separatisten sind darum nicht Sektirer    
  06 weil sie zu den Glaubensbekennern eines oder andern Artikels sich zu    
  07 bekennen auch nicht einmal den Schein haben wollen. (Keine communion    
  08 als Gnadensache.)    
         
  09 Dieses Vehikel der Religionslehre nämlich die Geschichte des    
  10 Glaubens welche mit dem Messianischen Glauben anhebend durch den    
  11 Evangelischen (der jenen zurückläßt) zum rein=moralischen hinweiset kann    
  12 wie die Sache jetzt steht nicht hintan gesetzt noch weniger aber im Öffentlichen    
  13 Vortrage (in Catechismen und Predigten) angefochten werden.    
  14 Denn nicht allein daß es doch möglich ist daß dieser Glaube an Wunder    
  15 nicht apodictisch wiederlegt werden kann so mußte eine gewaltsame    
  16 Revolution vorgehen deren Ausgang mislich ist und so ist es das Vernünftigste    
  17 die Reform zu versuchen: nur das Moralische dessen die Schriftstelle    
  18 fähig ist auszuheben das Historische auf sich beruhen zu lassen.    
         
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  20 1.) Von der Religion als innerer oder äußerer Gesetzgebung. Gott    
  21 als ein Begriff in uns und aus uns selbst als Object einer moralischen    
  22 Religion. - 2) Glaube. Moralischer oder historischer. Freyer Glaube    
  23 oder Zwangsglaube aus Furcht. Der letzte ist ein Bekentnis ohne    
  24 Glauben. 3). Der Buchstabe des inneren oder äußeren Gesetzes - Der    
  25 Geist desselben. Wunderglaube der von Gott innerlich gewirkt oder    
  26 der welcher äußerlich wunderthätig ist. 4) Privat= oder Volksglaube.    
  27 - Ein durch öffentliche Autorität sanctionirter Glaube der zugleich    
  28 die bürgerliche Constitution des Volks begründet. - Der Schrift=Gelehrte    
  29 Glaube oder der Volks Naturglaube der Bürger= oder Pöbelglaube.    
  30 (fides vel ciuica vel rustica urbica paganorum urbaniter et rusticiter)    
  31 der Auserwählten oder der Heyden (Waldbewohner). Der Traditions-    
  32 oder Bücherglaube. - Der letztere wird als von Gott dictirt (übernatürlich=statutarisch)    
  33 gehalten weil das Volk die Möglichkeit mit Figuren    
  34 als Schriftzeichen in einem Ganzen des Volks zugleich eine und dieselbe    
  35 Sprache zu verbinden für unbegreiflich hält wenn Gott nicht in diese    
  36 Charactere zugleich einen zu allen Menschen redenden Geist gelegt hätte.    
         
     

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