Kant: AA XXIII, Ergänzungen zum ... , Seite 543

   
         
 

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Berichtigungen Uneingerichtetes

   
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Uneingerichtetes

   
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LBl E 25 R II 104-105 VI 354

   
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Erste Seite

   
         
  05 Wenn jemand auch nicht einmal die objective (practische) realität    
  06 einer Sache beweisen kann so kann er auch kein interesse an der Frage    
  07 nehmen ob das Ding ist oder nicht ist.    
         
  08 Wenn ich nicht beweisen kann daß ein Ding ist so mag ich versuchen    
  09 zu beweisen daß es nicht ist. Wenn keines von beyden gelingen will so ist    
  10 die Sache problematisch und ich kan dabey entweder gleichgültig seyn    
  11 oder es interessirt mich das eine oder andre anzunehmen. Im ersteren    
  12 Falle ist die Frage zur Seite gelegt z. B. Ob das künftige Leben Auferstehung    
  13 des Fleisches oder reines geistiges Leben sey. Interessirt es    
  14 mich aber auf einer oder der andern Seite so kann dieses entweder ein    
  15 Interesse für die Theorie oder die Praxis seyn. Das erste um einen Erklärungsgrund    
  16 der Phänomene zu erhalten es anzunehmen aus subjectiv    
  17 hinreichenden Gründen, das zweyte um im practischen zur Regel    
  18 zu dienen. - Wenn aber das objectivpractische als Hypothese seiner    
  19 Möglichkeit selber noch nicht erweislich ist z. B. daß die Welt zum Bessern    
  20 immer fortschreitend sey mithin die objective Realität selber durch Hypothese    
  21 angenommen werden soll welches ungereimt ist so muß die subjective    
  22 Möglichkeit des practischen die Gebote der Vernunft die dahin abzielen    
  23 zu beherzigen durch Hypothese angenommen werden um den    
  24 Menschen in dieser Hinsicht besser zu machen.    
         
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LBl G 9 R III 31-33

   
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Zweite Seite

   
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Rel:

   
         
  28 Alle Glaubensbekentnisse müssen so gefodert werden daß volle    
  29 Aufrichtigkeit damit verbunden werden kan Glaubenslehren sind Gnadenbezeigungen    
  30 die man gern annimmt u. die nicht aufgedrungen werden.    
  31 Des Gewissens zu schonen ist das erste worauf der Lehrer zu sehen hat    
         
     

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