Kant: AA III, Kritik der reinen Vernunft ... , Seite 131

     
           
 

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  01 über die Grenzen möglicher Erfahrung zu erweitern, ist ganz und gar      
  02 dialektisch, und ihre Scheinbehauptungen schicken sich durchaus nicht in      
  03 einen Kanon, dergleichen doch die Analytik enthalten soll.      
           
  04 Die Analytik der Grundsätze wird demnach lediglich ein Kanon      
  05 für die Urtheilskraft sein, der sie lehrt, die Verstandesbegriffe, welche      
  06 die Bedingung zu Regeln a priori enthalten, auf Erscheinungen anzuwenden.      
  07 Aus dieser Ursache werde ich, indem ich die eigentlichen Grundsätze      
  08 des Verstandes zum Thema nehme, mich der Benennung einer      
  09 Doctrin der Urtheilskraft bedienen, wodurch dieses Geschäfte genauer      
  10 bezeichnet wird.      
           
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Einleitung.

     
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Von der transscendentalen Urtheilskraft überhaupt.

     
           
  13 Wenn der Verstand überhaupt als das Vermögen der Regeln erklärt      
  14 wird, so ist Urtheilskraft das Vermögen unter Regeln zu subsumiren, d. i.      
  15 zu unterscheiden, ob etwas unter einer gegebenen Regel ( casus datae legis )      
  16 stehe, oder nicht. Die allgemeine Logik enthält gar keine Vorschriften für      
  17 die Urtheilskraft und kann sie auch nicht enthalten. Denn da sie von      
  18 allem Inhalte der Erkenntniß abstrahirt: so bleibt ihr nichts übrig      
  19 als das Geschäfte, die bloße Form der Erkenntniß in Begriffen, Urtheilen      
  20 und Schlüssen analytisch aus einander zu setzen und dadurch formale      
  21 Regeln alles Verstandesgebrauchs zu Stande zu bringen. Wollte sie nun      
  22 allgemein zeigen, wie man unter diese Regeln subsumiren, d. i. unterscheiden      
  23 sollte, ob etwas darunter stehe oder nicht, so könnte dieses nicht      
  24 anders, als wieder durch eine Regel geschehen. Diese aber erfordert eben      
  25 darum, weil sie eine Regel ist, aufs neue eine Unterweisung der Urtheilskraft;      
  26 und so zeigt sich, daß zwar der Verstand einer Belehrung und Ausrüstung      
  27 durch Regeln fähig, Urtheilskraft aber ein besonderes Talent sei,      
  28 welches gar nicht belehrt, sondern nur geübt sein will. Daher ist diese      
  29 auch das Specifische des so genannten Mutterwitzes, dessen Mangel keine      
  30 Schule ersetzen kann; denn ob diese gleich einem eingeschränkten Verstande      
  31 Regeln vollauf, von fremder Einsicht entlehnt, darreichen und      
  32 gleichsam einpfropfen kann: so muß doch das Vermögen, sich ihrer richtig      
  33 zu bedienen, dem Lehrlinge selbst angehören, und keine Regel, die man      
           
     

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