Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 196

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 Endzweck, der (oder dessen Erscheinung in der Sinnenwelt) existiren soll,      
  02 wozu die Bedingung der Möglichkeit desselben in der Natur (des Subjects      
  03 als Sinnenwesens, nämlich als Mensch) vorausgesetzt wird. Das, was      
  04 diese a priori und ohne Rücksicht auf das Praktische voraussetzt, die Urtheilskraft,      
  05 giebt den vermittelnden Begriff zwischen den Naturbegriffen      
  06 und dem Freiheitsbegriffe, der den Übergang von der reinen theoretischen      
  07 zur reinen praktischen, von der Gesetzmäßigkeit nach der ersten zum Endzwecke      
  08 nach dem letzten möglich macht, in dem Begriffe einer Zweckmäßigkeit      
  09 der Natur an die Hand; denn dadurch wird die Möglichkeit      
  10 des Endzwecks, der allein in der Natur und mit Einstimmung ihrer Gesetze      
  11 wirklich werden kann, erkannt.      
           
  12 Der Verstand giebt durch die Möglichkeit seiner Gesetze a priori für      
  13 die Natur einen Beweis davon, daß diese von uns nur als Erscheinung      
  14 erkannt werde, mithin zugleich Anzeige auf ein übersinnliches Substrat      
  15 derselben, aber läßt dieses gänzlich unbestimmt. Die Urtheilskraft verschafft      
  16 durch ihr Princip a priori der Beurtheilung der Natur nach möglichen      
  17 besonderen Gesetzen derselben ihrem übersinnlichen Substrat (in      
  18 uns sowohl als außer uns) Bestimmbarkeit durch das intellectuelle      
  19 Vermögen. Die Vernunft aber giebt eben demselben durch ihr      
  20 praktisches Gesetz a priori die Bestimmung; und so macht die Urtheilskraft      
  21 den Übergang vom Gebiete des Naturbegriffs zu dem des Freiheitsbegriffs      
  22 möglich.      
           
  23 In Ansehung der Seelenvermögen überhaupt, sofern sie als obere,      
  24 d. i. als solche, die eine Autonomie enthalten, betrachtet werden, ist für      
  25 das Erkenntnißvermögen (das theoretische der Natur) der Verstand      
  26 dasjenige, welches die constitutiven Principien a priori enthält; für      
  27 das Gefühl der Lust und Unlust ist es die Urtheilskraft unabhängig      
  28 von Begriffen und Empfindungen, die sich auf Bestimmung des Begehrungsvermögens      
           
     

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