Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 218

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 freien Spiele der Einbildungskraft und des Verstandes (sofern sie unter      
  02 einander, wie es zu einem Erkenntnisse überhaupt erforderlich ist, zusammen      
  03 stimmen) sein, indem wir uns bewußt sind, daß dieses zum Erkenntniß      
  04 überhaupt schickliche subjective Verhältniß eben so wohl für jedermann      
  05 gelten und folglich allgemein mittheilbar sein müsse, als es eine jede      
  06 bestimmte Erkenntniß ist, die doch immer auf jenem Verhältniß als subjectiver      
  07 Bedingung beruht.      
           
  08 Diese bloß subjective (ästhetische) Beurtheilung des Gegenstandes,      
  09 oder der Vorstellung, wodurch er gegeben wird, geht nun vor der Lust an      
  10 demselben vorher und ist der Grund dieser Lust an der Harmonie der Erkenntnißvermögen;      
  11 auf jener Allgemeinheit aber der subjectiven Bedingungen      
  12 der Beurtheilung der Gegenstände gründet sich allein diese allgemeine      
  13 subjective Gültigkeit des Wohlgefallens, welches wir mit der Vorstellung      
  14 des Gegenstandes, den wir schön nennen, verbinden.      
           
  15 Daß, seinen Gemüthszustand, selbst auch nur in Ansehung der Erkenntnißvermögen,      
  16 mittheilen zu können, eine Lust bei sich führe, könnte      
  17 man aus dem natürlichen Hange des Menschen zur Geselligkeit (empirisch      
  18 und psychologisch) leichtlich darthun. Das ist aber zu unserer Absicht nicht      
  19 genug. Die Lust, die wir fühlen, muthen wir jedem andern im Geschmacksurtheile      
  20 als nothwendig zu, gleich als ob es für eine Beschaffenheit des      
  21 Gegenstandes, die an ihm nach Begriffen bestimmt ist, anzusehen wäre,      
  22 wenn wir etwas schön nennen; da doch Schönheit ohne Beziehung auf das      
  23 Gefühl des Subjects für sich nichts ist. Die Erörterung dieser Frage aber      
  24 müssen wir uns bis zur Beantwortung derjenigen: ob und wie ästhetische      
  25 Urtheile a priori möglich sind, vorbehalten.      
           
  26 Jetzt beschäftigen wir uns noch mit der mindern Frage: auf welche      
  27 Art wir uns einer wechselseitigen subjectiven Übereinstimmung der Erkenntnißkräfte      
  28 unter einander im Geschmacksurtheile bewußt werden, ob      
  29 ästhetisch durch den bloßen innern Sinn und Empfindung, oder intellectuell      
  30 durch das Bewußtsein unserer absichtlichen Thätigkeit, womit wir jene      
  31 ins Spiel setzen.      
           
  32 Wäre die gegebene Vorstellung, welche das Geschmacksurtheil veranlaßt,      
  33 ein Begriff, welcher Verstand und Einbildungskraft in der Beurtheilung      
  34 des Gegenstandes zu einem Erkenntnisse des Objects vereinigte, so      
  35 wäre das Bewußtsein dieses Verhältnisses intellectuell (wie im objectiven      
  36 Schematism der Urtheilskraft, wovon die Kritik handelt). Aber das Urtheil      
  37 wäre auch alsdann nicht in Beziehung auf Lust und Unlust gefällt,      
           
     

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