Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 237

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 erkannt werden kann, daß jedermann dieses Wohlgefallen an dem von mir      
  02 schön genannten Gegenstande fühlen werde; auch nicht eine praktische,      
  03 wo durch Begriffe eines reinen Vernunftwillens, welcher freihandelnden      
  04 Wesen zur Regel dient, dieses Wohlgefallen die nothwendige Folge eines      
  05 objectiven Gesetzes ist und nichts anders bedeutet, als daß man schlechterdings      
  06 (ohne weitere Absicht) auf gewisse Art handeln solle. Sondern sie      
  07 kann als Nothwendigkeit, die in einem ästhetischen Urtheile gedacht wird,      
  08 nur exemplarisch genannt werden, d. i. eine Nothwendigkeit der Beistimmung      
  09 aller zu einem Urtheil, was als Beispiel einer allgemeinen      
  10 Regel, die man nicht angeben kann, angesehen wird. Da ein ästhetisches      
  11 Urtheil kein objectives und Erkenntnißurtheil ist, so kann diese Nothwendigkeit      
  12 nicht aus bestimmten Begriffen abgeleitet werden und ist also nicht      
  13 apodiktisch. Viel weniger kann sie aus der Allgemeinheit der Erfahrung      
  14 (von einer durchgängigen Einhelligkeit der Urtheile über die Schönheit      
  15 eines gewissen Gegenstandes) geschlossen werden. Denn nicht allein daß      
  16 die Erfahrung hiezu schwerlich hinreichend viele Beläge schaffen würde,      
  17 so läßt sich auf empirische Urtheile kein Begriff der Nothwendigkeit dieser      
  18 Urtheile gründen.      
           
  19

§ 19.

     
  20

Die subjective Nothwendigkeit, die wir dem Geschmacksurtheile

     
  21

beilegen, ist bedingt.

     
           
  22 Das Geschmacksurtheil sinnt jedermann Beistimmung an; und wer      
  23 etwas für schön erklärt, will, daß jedermann dem vorliegenden Gegenstande      
  24 Beifall geben und ihn gleichfalls für schön erklären solle. Das      
  25 Sollen im ästhetischen Urtheile wird also selbst nach allen Datis, die zur      
  26 Beurtheilung erfordert werden, doch nur bedingt ausgesprochen. Man      
  27 wirbt um jedes andern Beistimmung, weil man dazu einen Grund hat,      
  28 der allen gemein ist; auf welche Beistimmung man auch rechnen könnte,      
  29 wenn man nur immer sicher wäre, daß der Fall unter jenem Grunde als      
  30 Regel des Beifalls richtig subsumirt wäre.      
           
  31

§ 20.

     
  32

Die Bedingung der Nothwendigkeit, die ein Geschmacksurtheil

     
  33

vorgiebt, ist die Idee eines Gemeinsinnes.

     
           
  34 Wenn Geschmacksurtheile (gleich den Erkenntnißurtheilen) ein bestimmtes      
  35 objectives Princip hätten, so würde der, welcher sie nach dem      
           
     

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