Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 239

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 Gegenstände) überhaupt ist; und diese Stimmung kann nicht      
  02 anders als durch das Gefühl (nicht nach Begriffen) bestimmt werden. Da      
  03 sich nun diese Stimmung selbst muß allgemein mittheilen lassen, mithin      
  04 auch das Gefühl derselben (bei einer gegebenen Vorstellung); die allgemeine      
  05 Mittheilbarkeit eines Gefühls aber einen Gemeinsinn voraussetzt:      
  06 so wird dieser mit Grunde angenommen werden können, und zwar ohne      
  07 sich desfalls auf psychologische Beobachtungen zu fußen, sondern als die      
  08 nothwendige Bedingung der allgemeinen Mittheilbarkeit unserer Erkenntniß,      
  09 welche in jeder Logik und jedem Princip der Erkenntnisse, das nicht      
  10 skeptisch ist, vorausgesetzt werden muß.      
           
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§ 22.

     
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Die Nothwendigkeit der allgemeinen Beistimmung,

     
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die in einem Geschmacksurtheil gedacht wird, ist eine subjective

     
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Nothwendigkeit, die unter der Voraussetzung eines

     
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Gemeinsinns als objectiv vorgestellt wird.

     
           
  16 In allen Urtheilen, wodurch wir etwas für schön erklären, verstatten      
  17 wir keinem anderer Meinung zu sein; ohne gleichwohl unser Urtheil auf      
  18 Begriffe, sondern nur auf unser Gefühl zu gründen: welches wir also nicht      
  19 als Privatgefühl, sondern als ein gemeinschaftliches zum Grunde legen.      
  20 Nun kann dieser Gemeinsinn zu diesem Behuf nicht auf der Erfahrung      
  21 gegründet werden; denn er will zu Urtheilen berechtigen, die ein Sollen      
  22 enthalten: er sagt nicht, daß jedermann mit unserm Urtheile übereinstimmen      
  23 werde, sondern damit zusammenstimmen solle. Also ist der      
  24 Gemeinsinn, von dessen Urtheil ich mein Geschmacksurtheil hier als ein      
  25 Beispiel angebe und weswegen ich ihm exemplarische Gültigkeit beilege,      
  26 eine bloße idealische Norm, unter deren Voraussetzung man ein Urtheil,      
  27 welches mit ihr zusammenstimmte, und das in demselben ausgedrückte      
  28 Wohlgefallen an einem Object für jedermann mit Recht zur Regel      
  29 machen könnte: weil das Princip, zwar nur subjectiv, dennoch aber, für      
  30 subjectiv=allgemein (eine jedermann nothwendige Idee) angenommen, was      
  31 die Einhelligkeit verschiedener Urtheilenden betrifft, gleich einem objectiven      
  32 allgemeine Beistimmung fordern könnte; wenn man nur sicher wäre, darunter      
  33 richtig subsumirt zu haben.      
           
  34 Diese unbestimmte Norm eines Gemeinsinns wird von uns wirklich      
  35 vorausgesetzt: das beweiset unsere Anmaßung Geschmacksurtheile zu fällen.      
           
     

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