Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 240

     
           
 

Zeile:

 

Text (Kant):

 

 

 

 
  01 Ob es in der That einen solchen Gemeinsinn als constitutives Princip der      
  02 Möglichkeit der Erfahrung gebe, oder ein noch höheres Princip der Vernunft      
  03 es uns nur zum regulativen Princip mache, allererst einen Gemeinsinn      
  04 zu höhern Zwecken in uns hervorzubringen; ob also Geschmack ein      
  05 ursprüngliches und natürliches, oder nur die Idee von einem noch zu erwerbenden      
  06 und künstlichen Vermögen sei, so daß ein Geschmacksurtheil      
  07 mit seiner Zumuthung einer allgemeinen Beistimmung in der That nur      
  08 eine Vernunftforderung sei, eine solche Einhelligkeit der Sinnesart hervorzubringen,      
  09 und das Sollen, d. i. die objective Nothwendigkeit des Zusammenfließens      
  10 des Gefühls von jedermann mit jedes seinem besondern,      
  11 nur die Möglichkeit hierin einträchtig zu werden bedeute, und das Geschmacksurtheil      
  12 nur von Anwendung dieses Princips ein Beispiel aufstelle:      
  13 das wollen und können wir hier noch nicht untersuchen, sondern haben für      
  14 jetzt nur das Geschmacksvermögen in seine Elemente aufzulösen und sie zuletzt      
  15 in der Idee eines Gemeinsinns zu vereinigen.      
           
  16
Aus dem vierten Moment gefolgerte Erklärung
     
  17
vom Schönen.
     
           
  18 Schön ist, was ohne Begriff als Gegenstand eines nothwendigen      
  19 Wohlgefallens erkannt wird.      
           
  20

Allgemeine Anmerkung zum ersten Abschnitte der Analytik.

     
           
  21 Wenn man das Resultat aus den obigen Zergliederungen zieht, so      
  22 findet sich, daß alles auf den Begriff des Geschmacks herauslaufe: daß er      
  23 ein Beurtheilungsvermögen eines Gegenstandes in Beziehung auf die      
  24 freie Gesetzmäßigkeit der Einbildungskraft sei. Wenn nun im Geschmacksurtheile      
  25 die Einbildungskraft in ihrer Freiheit betrachtet werden      
  26 muß, so wird sie erstlich nicht reproductiv, wie sie den Associationsgesetzen      
  27 unterworfen ist, sondern als productiv und selbstthätig (als Urheberin      
  28 willkürlicher Formen möglicher Anschauungen) angenommen; und ob sie      
  29 zwar bei der Auffassung eines gegebenen Gegenstandes der Sinne an eine      
  30 bestimmte Form dieses Objects gebunden ist und sofern kein freies Spiel      
  31 (wie im Dichten) hat, so läßt sich doch noch wohl begreifen: daß der Gegenstand      
  32 ihr gerade eine solche Form an die Hand geben könne, die eine      
           
     

[ Seite 239 ] [ Seite 241 ] [ Inhaltsverzeichnis ]