Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 287

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 Nothwendigkeit, aber nicht nach Begriffen vom Object, folglich eine bloß      
  02 subjective vorgiebt. Weil nun die Begriffe in einem Urtheile den Inhalt      
  03 desselben (das zum Erkenntniß des Objects Gehörige) ausmachen, das      
  04 Geschmacksurtheil aber nicht durch Begriffe bestimmbar ist, so gründet es      
  05 sich nur auf der subjectiven formalen Bedingung eines Urtheils überhaupt.      
  06 Die subjective Bedingung aller Urtheile ist das Vermögen zu urtheilen      
  07 selbst, oder die Urtheilskraft. Diese, in Ansehung einer Vorstellung, wodurch      
  08 ein Gegenstand gegeben wird, gebraucht, erfordert zweier Vorstellungskräfte      
  09 Zusammenstimmung: nämlich der Einbildungskraft (für die      
  10 Anschauung und die Zusammensetzung des Mannigfaltigen derselben) und      
  11 des Verstandes (für den Begriff der Vorstellung der Einheit dieser Zusammensetzung).      
  12 Weil nun dem Urtheile hier kein Begriff vom Objecte      
  13 zum Grunde liegt, so kann es nur in der Subsumtion der Einbildungskraft      
  14 selbst (bei einer Vorstellung, wodurch ein Gegenstand gegeben wird)      
  15 unter die Bedingung, daß der Verstand überhaupt von der Anschauung      
  16 zu Begriffen gelangt, bestehen. D. i. weil eben darin, daß die Einbildungskraft      
  17 ohne Begriff schematisirt, die Freiheit derselben besteht: so muß das      
  18 Geschmacksurtheil auf einer bloßen Empfindung der sich wechselseitig belebenden      
  19 Einbildungskraft in ihrer Freiheit und des Verstandes mit      
  20 seiner Gesetzmäßigkeit, also auf einem Gefühle beruhen, das den Gegenstand      
  21 nach der Zweckmäßigkeit der Vorstellung (wodurch ein Gegenstand      
  22 gegeben wird) auf die Beförderung der Erkenntnißvermögen in      
  23 ihrem freien Spiele beurtheilen läßt; und der Geschmack als subjective      
  24 Urtheilskraft enthält ein Princip der Subsumtion, aber nicht der Anschauungen      
  25 unter Begriffe, sondern des Vermögens der Anschauungen oder      
  26 Darstellungen (d. i. der Einbildungskraft) unter das Vermögen der Begriffe      
  27 (d. i. den Verstand), sofern das erstere in seiner Freiheit zum      
  28 letzteren in seiner Gesetzmäßigkeit zusammenstimmt.      
           
  29 Um diesen Rechtsgrund nun durch eine Deduction der Geschmacksurtheile      
  30 ausfindig zu machen, können nur die formalen Eigenthümlichkeiten      
  31 dieser Art Urtheile, mithin sofern an ihnen bloß die logische Form      
  32 betrachtet wird, uns zum Leitfaden dienen.      
           
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§ 36.

     
  34

Von der Aufgabe einer Deduction der Geschmacksurtheile.

     
           
  35 Mit der Wahrnehmung eines Gegenstandes kann unmittelbar der      
  36 Begriff von einem Objecte überhaupt, von welchem jene die empirischen      
           
     

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