Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 359

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
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§ 61.

     
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Von der objectiven Zweckmäßigkeit der Natur.

     
           
  03 Man hat nach transscendentalen Principien guten Grund, eine subjective      
  04 Zweckmäßigkeit der Natur in ihren besondern Gesetzen zu der Faßlichkeit      
  05 für die menschliche Urtheilskraft und der Möglichkeit der Verknüpfung      
  06 der besondern Erfahrungen in ein System derselben anzunehmen; wo dann      
  07 unter den vielen Producten derselben auch solche als möglich erwartet      
  08 werden können, die, als ob sie ganz eigentlich für unsere Urtheilskraft angelegt      
  09 wären, solche specifische ihr angemessene Formen enthalten, welche      
  10 durch ihre Mannigfaltigkeit und Einheit die Gemüthskräfte (die im Gebrauche      
  11 dieses Vermögens im Spiele sind) gleichsam zu stärken und zu      
  12 unterhalten dienen, und denen man daher den Namen schöner Formen      
  13 beilegt.      
           
  14 Daß aber Dinge der Natur einander als Mittel zu Zwecken dienen,      
  15 und ihre Möglichkeit selbst nur durch diese Art von Causalität hinreichend      
  16 verständlich sei, dazu haben wir gar keinen Grund in der allgemeinen Idee      
  17 der Natur, als Inbegriffs der Gegenstände der Sinne. Denn im obigen      
  18 Falle konnte die Vorstellung der Dinge, weil sie etwas in uns ist, als zu      
  19 der innerlich zweckmäßigen Stimmung unserer Erkenntnißvermögen geschickt      
  20 und tauglich, ganz wohl auch a priori gedacht werden; wie aber      
  21 Zwecke, die nicht die unsrigen sind, und die auch der Natur (welche wir      
  22 nicht als intelligentes Wesen annehmen) nicht zukommen, doch eine besondere      
  23 Art der Causalität, wenigstens eine ganz eigne Gesetzmäßigkeit      
  24 derselben ausmachen können oder sollen, läßt sich a priori gar nicht mit      
  25 einigem Grunde präsumiren. Was aber noch mehr ist, so kann uns selbst      
  26 die Erfahrung die Wirklichkeit derselben nicht beweisen; es müßte denn      
  27 eine Vernünftelei vorhergegangen sein, die nur den Begriff des Zwecks in      
           
     

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