Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 389

     
           
 

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  01 Grunde liege: darüber kann unsere in Ansehung des Begriffs der Causalität,      
  02 wenn er a priori specificirt werden soll, sehr enge eingeschränkte      
  03 Vernunft schlechterdings keine Auskunft geben. - Aber daß respectiv auf      
  04 unser Erkenntnißvermögen der bloße Mechanism der Natur für die Erzeugung      
  05 organisirter Wesen auch keinen Erklärungsgrund abgeben könne,      
  06 ist eben so ungezweifelt gewiß. Für die reflectirende Urtheilskraft      
  07 ist also das ein ganz richtiger Grundsatz: daß für die so offenbare Verknüpfung      
  08 der Dinge nach Endursachen eine vom Mechanism unterschiedene      
  09 Causalität, nämlich einer nach Zwecken handelnden (verständigen)      
  10 Weltursache, gedacht werden müsse; so übereilt und unerweislich er auch      
  11 für die bestimmende sein würde. In dem ersteren Falle ist er bloße      
  12 Maxime der Urtheilskraft, wobei der Begriff jener Causalität eine bloße      
  13 Idee ist, der man keinesweges Realität zuzugestehen unternimmt, sondern      
  14 sie nur zum Leitfaden der Reflexion braucht, die dabei für alle mechanische      
  15 Erklärungsgründe immer offen bleibt und sich nicht aus der Sinnenwelt      
  16 verliert; im zweiten Falle würde der Grundsatz ein objectives Princip      
  17 sein, das die Vernunft vorschriebe und dem die Urtheilskraft sich bestimmend      
  18 unterwerfen müßte, wobei sie aber über die Sinnenwelt hinaus      
  19 sich ins Überschwengliche verliert und vielleicht irre geführt wird.      
           
  20 Aller Anschein einer Antinomie zwischen den Maximen der eigentlich      
  21 physischen (mechanischen) und der teleologischen (technischen) Erklärungsart      
  22 beruht also darauf: daß man einen Grundsatz der reflectirenden      
  23 Urtheilskraft mit dem der bestimmenden und die Autonomie der ersteren      
  24 (die bloß subjectiv für unsern Vernunftgebrauch in Ansehung der besonderen      
  25 Erfahrungsgesetze gilt) mit der Heteronomie der anderen, welche      
  26 sich nach dem von dem Verstande gegebenen (allgemeinen oder besondern)      
  27 Gesetzen richten muß, verwechselt.      
           
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§ 72.

     
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Von den mancherlei Systemen über die Zweckmäßigkeit

     
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der Natur.

     
           
  31 Die Richtigkeit des Grundsatzes, daß über gewisse Dinge der Natur      
  32 (organisirte Wesen) und ihre Möglichkeit nach dem Begriffe von Endursachen      
  33 geurtheilt werden müsse, selbst auch nur wenn man, um ihre      
  34 Beschaffenheit durch Beobachtung kennen zu lernen, einen Leitfaden      
  35 verlangt, ohne sich bis zur Untersuchung über ihren ersten Ursprung zu      
           
     

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