Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 221

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 So gibt es also zwar viele direct=ethische Pflichten, aber die innere      
  02 Gesetzgebung macht auch die übrigen alle und insgesammt zu indirect      
  03 ethischen.      
           
  04

IV

     
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Vorbegriffe zur Metaphysik der Sitten.

     
           
  06 ( Philosophia practica universalis. )      
           
  07 Der Begriff der Freiheit ist ein reiner Vernunftbegriff, der eben      
  08 darum für die theoretische Philosophie transscendent, d. i. ein solcher ist,      
  09 dem kein angemessenes Beispiel in irgend einer möglichen Erfahrung gegeben      
  10 werden kann, welcher also keinen Gegenstand einer uns möglichen      
  11 theoretischen Erkenntniß ausmacht und schlechterdings nicht für ein constitutives,      
  12 sondern lediglich als regulatives und zwar nur bloß negatives      
  13 Princip der speculativen Vernunft gelten kann, im praktischen Gebrauch      
  14 derselben aber seine Realität durch praktische Grundsätze beweiset, die als      
  15 Gesetze eine Causalität der reinen Vernunft, unabhängig von allen empirischen      
  16 Bedingungen (dem Sinnlichen überhaupt) die Willkür zu bestimmen,      
  17 und einen reinen Willen in uns beweisen, in welchem die sittlichen      
  18 Begriffe und Gesetze ihren Ursprung haben.      
           
  19 Auf diesem (in praktischer Rücksicht) positiven Begriffe der Freiheit      
  20 gründen sich unbedingte praktische Gesetze, welche moralisch heißen, die      
  21 in Ansehung Unser, deren Willkür sinnlich afficirt und so dem reinen      
  22 Willen nicht von selbst angemessen, sondern oft widerstrebend ist, Imperativen      
  23 (Gebote oder Verbote) und zwar kategorische (unbedingte) Imperativen      
  24 sind, wodurch sie sich von den technischen (den Kunst=Vorschriften),      
  25 als die jederzeit nur bedingt gebieten, unterscheiden, nach denen gewisse      
  26 Handlungen erlaubt oder unerlaubt, d. i. moralisch möglich oder unmöglich,      
  27 einige derselben aber, oder ihr Gegentheil moralisch nothwendig,      
  28 d. i. verbindlich, sind, woraus dann für jene der Begriff einer Pflicht      
  29 entspringt, deren Befolgung oder Übertretung zwar auch mit einer Lust      
  30 oder Unlust von besonderer Art (der eines moralischen Gefühls) verbunden      
  31 ist, auf welche wir aber [ weil sie nicht den Grund der praktischen      
  32 Gesetze, sondern nur die subjective Wirkung im Gemüth bei der Bestimmung      
  33 unserer Willkür durch jene betreffen und (ohne jener ihrer Gültigkeit      
  34 oder Einflusse objectiv, d. i. im Urtheil der Vernunft, etwas hinzuzuthun      
  35 oder zu benehmen) nach Verschiedenheit der Subjecte verschieden      
  36 sein kann ] in praktischen Gesetzen der Vernunft gar nicht Rücksicht nehmen.      
           
           
     

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