Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 417

     
           
 

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  01
Der ethischen Elementarlehre
[ I. Kant: Vorarbeiten zur Elementarlehre I (AA XXIII, 399) ]    
         
  02

Erster Theil.

   
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Von den Pflichten gegen sich selbst überhaupt.

     
           
  04

Einleitung.

     
           
  05
§ 1. Der Begriff einer Pflicht gegen sich selbst enthält (dem
     
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ersten Anscheine nach) einen Widerspruch.
     
           
  07 Wenn das verpflichtende Ich mit dem verpflichteten in einerlei      
  08 Sinn genommen wird, so ist Pflicht gegen sich selbst ein sich widersprechender      
  09 Begriff. Denn in dem Begriffe der Pflicht ist der einer passiven      
  10 Nöthigung enthalten (ich werde verbunden). Darin aber, daß es eine      
  11 Pflicht gegen mich selbst ist, stelle ich mich als verbindend, mithin in      
  12 einer activen Nöthigung vor (Ich, eben dasselbe Subject, bin der Verbindende);      
  13 und der Satz, der eine Pflicht gegen sich selbst ausspricht (ich      
  14 soll mich selbst verbinden), würde eine Verbindlichkeit verbunden zu sein      
  15 (passive Obligation, die doch zugleich in demselben Sinne des Verhältnisses      
  16 eine active wäre), mithin einen Widerspruch enthalten. - Man      
  17 kann diesen Widerspruch auch dadurch ins Licht stellen: daß man zeigt,      
  18 der Verbindende ( auctor obligationis ) könne den Verbundenen ( subiectum      
  19 obligationis ) jederzeit von der Verbindlichkeit ( terminus obligationis ) lossprechen;      
  20 mithin (wenn beide ein und dasselbe Subject sind) er sei an eine      
  21 Pflicht, die er sich auferlegt, gar nicht gebunden: welches einen Widerspruch      
  22 enthält.      
           
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§ 2. Es giebt doch Pflichten des Menschen gegen sich selbst.
     
           
  24 Denn setzet: es gebe keine solche Pflichten, so würde es überall gar keine,      
  25 auch keine äußere Pflichten geben. - Denn ich kann mich gegen Andere      
  26 nicht für verbunden erkennen, als nur so fern ich zugleich mich selbst verbinde:      
  27 weil das Gesetz, kraft dessen ich mich für verbunden achte, in allen      
           
     

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