Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 461

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 selbst sehr zu bedürfen, theils und zwar vornehmlich, weil keine Strafe,      
  02 von wem es auch sei, aus Haß verhängt werden darf. - Daher ist Versöhnlichkeit      
  03 ( placabilitas ) Menschenpflicht; womit doch die sanfte      
  04 Duldsamkeit der Beleidigungen ( mitis iniuriarum patientia ) nicht verwechselt      
  05 werden muß, als Entsagung auf harte ( rigorosa ) Mittel, um der      
  06 fortgesetzten Beleidigung Anderer vorzubeugen; denn das wäre Wegwerfung      
  07 seiner Rechte unter die Füße Anderer und Verletzung der Pflicht des      
  08 Menschen gegen sich selbst.      
           
  09 Anmerkung. Alle Laster, welche selbst die menschliche Natur      
  10 hassenswerth machen würden, wenn man sie (als qualificirt) in der      
  11 Bedeutung von Grundsätzen nehmen wollte, sind inhuman, objectiv      
  12 betrachtet, aber doch menschlich, subjectiv erwogen: d. i. wie die      
  13 Erfahrung uns unsere Gattung kennen lehrt. Ob man also zwar      
  14 einige derselben in der Heftigkeit des Abscheues teuflisch nennen      
  15 möchte, so wie ihr Gegenstück Engelstugend genannt werden      
  16 könnte: so sind beide Begriffe doch nur Ideen von einem Maximum,      
  17 als Maßstab zum Behuf der Vergleichung des Grades der Moralität      
  18 gedacht, indem man dem Menschen seinen Platz im Himmel      
  19 oder der Hölle anweiset, ohne aus ihm ein Mittelwesen, was weder      
  20 den einen dieser Plätze, noch den anderen einnimmt, zu machen. Ob      
  21 es Haller mit seinem "zweideutig Mittelding von Engeln und von      
  22 Vieh" besser getroffen habe, mag hier unausgemacht bleiben. Aber      
  23 das Halbiren in einer Zusammenstellung heterogener Dinge führt      
  24 auf gar keinen bestimmten Begriff, und zu diesem kann uns in der      
  25 Ordnung der Wesen nach ihrem uns unbekannten Classenunterschiede      
  26 nichts hinleiten. Die erstere Gegeneinanderstellung (von Engelstugend      
  27 und teuflischem Laster) ist Übertreibung. Die zweite, obzwar      
  28 Menschen, leider! auch in viehische Laster fallen, berechtigt doch nicht      
  29 eine zu ihrer Species gehörige Anlage dazu ihnen beizulegen,      
  30 so wenig als die Verkrüppelung einiger Bäume im Walde ein Grund      
  31 ist, sie zu einer besondern Art von Gewächsen zu machen.      
           
           
     

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