Kant: AA VII, Der Streit der ... , Seite 020

   
         
 

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  01 beurtheilen die Freiheit habe, die mit dem wissenschaftlichen Interesse,    
  02 d. i. mit dem der Wahrheit, zu thun hat, wo die Vernunft öffentlich zu    
  03 sprechen berechtigt sein muß: weil ohne eine solche die Wahrheit (zum    
  04 Schaden der Regierung selbst) nicht an den Tag kommen würde, die Vernunft    
  05 aber ihrer Natur nach frei ist und keine Befehle etwas für wahr zu    
  06 halten (kein crede , sondern nur ein freies credo ) annimmt. - Daß aber    
  07 eine solche Facultät unerachtet dieses großen Vorzugs (der Freiheit) dennoch    
  08 die untere genannt wird, davon ist die Ursache in der Natur des    
  09 Menschen anzutreffen: daß nämlich der, welcher befehlen kann, ob er gleich    
  10 ein demüthiger Diener eines andern ist, sich doch vornehmer dünkt als ein    
  11 anderer, der zwar frei ist, aber niemandem zu befehlen hat.    
         
         
     

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