Kant: AA VII, Der Streit der ... , Seite 022

   
         
 

Zeile:

 

Text (Kant):

 

Verknüpfungen:

 

 

 
  01 und die verschlossensten Willensmeinungen der Unterthanen, jene    
  02 zu entdecken, diese zu lenken, den größten Einfluß haben; durch die, so sich    
  03 aufs zweite beziehen, ihr äußeres Verhalten unter dem Zügel öffentlicher    
  04 Gesetze halten; durch die dritte sich die Existenz eines starken und zahlreichen    
  05 Volks sichern, welches sie zu ihren Absichten brauchbar findet.    
  06 -Nach der Vernunft würde also wohl die gewöhnlich angenommene    
  07 Rangordnung unter den oberen Facultäten Statt finden; nämlich zuerst    
  08 die theologische, darauf die der Juristen, und zuletzt die medicinische    
  09 Facultät. Nach dem Naturinstinkt hingegen würde dem Menschen    
  10 der Arzt der wichtigste Mann sein, weil dieser ihm sein Leben fristet, darauf    
  11 auf allererst der Rechtserfahrene, der ihm das zufällige Seine zu erhalten    
  12 verspricht, und nur zuletzt (fast nur, wenn es zum Sterben kommt), ob es    
  13 zwar um die Seligkeit zu thun ist, der Geistliche gesucht werden: weil auch    
  14 dieser selbst, so sehr er auch die Glückseligkeit der künftigen Welt preiset,    
  15 doch, da er nichts von ihr vor sich sieht, sehnlich wünscht, von dem Arzt in    
  16 diesem Jammerthal immer noch einige Zeit erhalten zu werden.    
         
  17 Alle drei obere Facultäten gründen die ihnen von der Regierung anvertraute    
  18 Lehren auf Schrift, welches im Zustande eines durch Gelehrsamkeit    
  19 geleiteten Volks auch nicht anders sein kann, weil ohne diese es    
  20 keine beständige, für jedermann zugängliche Norm, darnach es sich richten    
  21 könnte, geben würde. Daß eine solche Schrift (oder Buch) Statute, d.i. d. i.    
  22 von der Willkür eines Obern ausgehende (für sich selbst nicht aus der    
  23 Vernunft entspringende) Lehren, enthalten müsse, versteht sich von selbst,    
  24 weil diese sonst nicht als von der Regierung sanctionirt schlechthin Gehorsam    
  25 fordern könnte, und dieses gilt auch von dem Gesetzbuche selbst in    
  26 Ansehung derjenigen öffentlich vorzutragenden Lehren, die zugleich aus    
  27 der Vernunft abgeleitet werden könnten, auf deren Ansehen aber jenes    
  28 keine Rücksicht nimmt, sondern den Befehl eines äußeren Gesetzgebers zum    
  29 Grunde legt. -Von dem Gesetzbuch, als dem Kanon, sind diejenigen    
  30 Bücher, welche als (vermeintlich) vollständiger Auszug des Geistes des    
  31 Gesetzbuchs zum faßlichern Begriff und sicherern Gebrauch des gemeinen    
  32 Wesens (der Gelehrten und Ungelehrten) von den Facultäten abgefaßt    
  33 werden, wie etwa die symbolischen Bücher, gänzlich unterschieden.    
  34 Sie können nur verlangen als Organon, um den Zugang zu jenem zu    
         
     

[ Seite 021 ] [ Seite 023 ] [ Inhaltsverzeichnis ]