Kant: AA VII, Der Streit der ... , Seite 031

   
         
 

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  01 ihm das Volk zufallen und die Seite der philosophischen Facultät mit Verachtung    
  02 verlassen werde.    
         
  03 Die Geschäftsleute der drei oberen Facultäten sind aber jederzeit    
  04 solche Wundermänner, wenn der philosophischen nicht erlaubt wird, ihnen    
  05 öffentlich entgegen zu arbeiten, nicht um ihre Lehren zu stürzen, sondern    
  06 nur der magischen Kraft, die ihnen und den damit verbundenen Observanzen    
  07 das Publicum abergläubisch beilegt, zu widersprechen, als wenn es    
  08 bei einer passiven Übergebung an solche kunstreiche Führer alles Selbstthuns    
  09 überhoben und mit großer Gemächlichkeit durch sie zu Erreichung    
  10 jener angelegenen Zwecke schon werde geleitet werden.    
         
  11 Wenn die obern Facultäten solche Grundsätze annehmen (welches freilich    
  12 ihre Bestimmung nicht ist), so sind und bleiben sie ewig im Streit mit    
  13 der unteren; dieser Streit aber ist auch gesetzwidrig, weil sie die Übertretung    
  14 der Gesetze nicht allein als kein Hinderniß, sondern wohl gar als    
  15 erwünschte Veranlassung ansehen, ihre große Kunst und Geschicklichkeit zu    
  16 zeigen, alles wieder gut, ja noch besser zu machen, als es ohne dieselbe geschehen    
  17 würde.    
         
  18 Das Volk will geleitet, d.i. (in der Sprache der Demagogen) es    
  19 will betrogen sein. Es will aber nicht von den Facultätsgelehrten (denn    
  20 deren Weisheit ist ihm zu hoch), sondern von den Geschäftsmännern derselben,    
  21 die das Machwerk ( savoir faire ) verstehen, von den Geistlichen,    
  22 Justizbeamten, Ärzten, geleitet sein, die als Praktiker die vortheilhafteste    
  23 Vermuthung für sich haben; dadurch dann die Regierung, die nur durch    
  24 sie aufs Volk wirken kann, selbst verleitet wird, den Facultäten eine    
  25 Theorie aufzudringen, die nicht aus der reinen Einsicht der Gelehrten derselben    
  26 entsprungen, sondern auf den Einfluß berechnet ist, den ihre Geschäftsmänner    
  27 dadurch aufs Volk haben können, weil dieses natürlicherweise    
  28 dem am meisten anhängt, wobei es am wenigsten nöthig hat, sich    
  29 selbst zu bemühen und sich seiner eigenen Vernunft zu bedienen, und wo    
  30 am besten die Pflichten mit den Neigungen in Verträglichkeit gebracht    
  31 werden können; z.B. im theologischen Fache, das buchstäblich "Glauben",    
  32 ohne zu untersuchen (selbst ohne einmal recht zu verstehen), was geglaubt    
  33 werden soll, für sich heilbringend sei und daß durch Begehung gewisser vorschriftsmäßigen    
  34 Formalien unmittelbar Verbrechen können abgewaschen    
  35 werden; oder im juristischen, daß die Befolgung des Gesetzes nach dem    
  36 Buchstaben der Untersuchung des Sinnes des Gesetzgebers überhebe.    
         
  37 Hier ist nun ein wesentlicher, nie beizulegender gesetzwidriger Streit    
         
     

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