Kant: AA VII, Der Streit der ... , Seite 035

   
         
 

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  01 Die Classe der obern Facultäten (als die rechte Seite des Parlaments der    
  02 Gelahrtheit) vertheidigt die Statute der Regierung, indessen daß es in    
  03 einer so freien Verfassung, als die sein muß, wo es um Wahrheit zu thun    
  04 ist, auch eine Oppositionspartei (die linke Seite) geben muß, welche die    
  05 Bank der philosophischen Facultät ist, weil ohne deren strenge Prüfung    
  06 und Einwürfe die Regierung von dem, was ihr selbst ersprießlich oder    
  07 nachtheilig sein dürfte, nicht hinreichend belehrt werden würde. -Wenn    
  08 aber die Geschäftsleute der Facultäten in Ansehung der für den öffentlichen    
  09 Vortrag gegebenen Verordnung für ihren Kopf Änderungen machen    
  10 wollten, so kann die Aufsicht der Regierung diese als Neuerer, welche ihr    
  11 gefährlich werden könnten, in Anspruch nehmen und doch gleichwohl über    
  12 sie nicht unmittelbar, sondern nur nach dem von der obern Facultät eingezogenen    
  13 allerunterthänigsten Gutachten absprechen, weil diese Geschäftsleute    
  14 nur durch die Facultät von der Regierung zu dem Vortrage gewisser    
  15 Lehren haben angewiesen werden können.    
         
  16 4)Dieser Streit kann sehr wohl mit der Eintracht des gelehrten und    
  17 bürgerlichen gemeinen Wesens in Maximen zusammen bestehen, deren Befolgung    
  18 einen beständigen Fortschritt beider Classen von Facultäten zu    
  19 größerer Vollkommenheit bewirken muß und endlich zur Entlassung von    
  20 allen Einschränkungen die Freiheit des öffentlichen Urtheils durch die    
  21 Willkür der Regierung vorbereitet.    
         
  22 Auf diese Weise könnte es wohl dereinst dahin kommen, daß die Letzten    
  23 die Ersten (die untere Facultät die obere) würden, zwar nicht in der Machthabung,    
  24 aber doch in Berathung des Machthabenden (der Regierung), als    
  25 welche in der Freiheit der philosophischen Facultät und der ihr daraus    
  26 erwachsenden Einsicht besser als in ihrer eigenen absoluten Autorität    
  27 Mittel zu Erreichung ihrer Zwecke antreffen würde.    
         
  28

Resultat.

   
         
  29 Dieser Antagonism, d.i. Streit zweier mit einander zu einem gemeinschaftlichen    
  30 Endzweck vereinigten Parteien, ( concordia discors, discordia    
         
     

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