Kant: AA VII, Der Streit der ... , Seite 038

   
         
 

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  01 dem, was in neuen geschah, welche als Judaism, wenn sie irrigerweise in    
  02 die Glaubenslehre als ein Stück derselben aufgenommen wird, uns wohl    
  03 den Seufzer ablocken kann: nunc istae reliquiae nos exercent. Cicero. )    
         
  04 Um deswillen ist eine Schriftgelehrsamkeit des Christenthums manchen    
  05 Schwierigkeiten der Auslegungskunst unterworfen, über die und deren    
  06 Princip die obere Facultät (der biblische Theolog) mit der unteren in    
  07 Streit gerathen muß, indem die erstere als für die theoretische biblische    
  08 Erkenntniß vorzüglich besorgt die letztere in Verdacht zieht, alle Lehren,    
  09 die als eigentliche Offenbarungslehren und also buchstäblich angenommen    
  10 werden müßten, wegzuphilosophiren und ihnen einen beliebigen Sinn    
  11 unterzuschieben, diese aber als mehr aufs Praktische, d. i. mehr auf Religion    
  12 als auf Kirchenglauben, sehend umgekehrt jene beschuldigt durch solche    
  13 Mittel den Endzweck, der als innere Religion moralisch sein muß und    
  14 auf der Vernunft beruht, ganz aus den Augen zu bringen. Daher die    
  15 letztere, welche die Wahrheit zum Zweck hat, mithin die Philosophie im    
  16 Falle des Streits über den Sinn einer Schriftstelle sich das Vorrecht anmaßt,    
  17 ihn zu bestimmen. Folgendes sind die philosophischen Grundsätze    
  18 der Schriftauslegerei, wodurch nicht verstanden werden will, daß die Auslegung    
  19 philosophisch (zur Erweiterung der Philosophie abziehlt), sondern    
  20 daß blos die Grundsätze der Auslegung so beschaffen sein müssen: weil    
  21 alle Grundsätze, sie mögen nun eine historisch= oder grammatisch= kritische    
  22 Auslegung betreffen, jederzeit, hier aber besonders, weil, was aus Schriftstellen    
  23 für die Religion (die blos ein Gegenstand der Vernunft sein kann)    
  24 auszumitteln sei, auch von der Vernunft dictirt werden müssen.    
         
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II

   
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Philosophische Grundsätze der Schriftauslegung zu

   
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Beilegung des Streits.

   
         
  28 1. Schriftstellen, welche gewisse theoretische, für heilig angekündigte,    
  29 aber allen (selbst den moralischen) Vernunftbegriff übersteigende    
  30 Lehren enthalten, dürfen, diejenige aber, welche der praktischen Vernunft    
  31 widersprechende Sätze enthalten, müssen zum Vortheil der letzteren ausgelegt    
  32 werden. -Folgendes enthält hiezu einige Beispiele.    
         
  33 a) Aus der Dreieinigkeitslehre, nach dem Buchstaben genommen, läßt    
  34 sich schlechterdings nichts fürs Praktische machen, wenn man sie    
  35 gleich zu verstehen glaubte, noch weniger aber wenn man inne wird, daß    
         
     

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