Kant: AA VII, Der Streit der ... , Seite 089

   
         
 

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  01 welches, wenn man nicht bloß auf das sieht, was in irgend einem Volk    
  02 geschehen kann, sondern auch auf die Verbreitung über alle Völker der    
  03 Erde, die nach und nach daran Theil nehmen dürften, die Aussicht in eine    
  04 unabsehliche Zeit eröffnet; wofern nicht etwa auf die erste Epoche einer    
  05 Naturrevolution, die (nach Camper und Blumenbach) bloß das Thier    
  06 und Pflanzenreich, ehe noch Menschen waren, vergrub, noch eine zweite    
  07 folgt, welche auch dem Menschengeschlechte eben so mitspielt, um andere    
  08 Geschöpfe auf diese Bühne treten zu lassen, u. s. w. . Denn für die Allgewalt    
  09 der Natur, oder vielmehr ihrer uns unerreichbaren obersten Ursache    
  10 ist der Mensch wiederum nur eine Kleinigkeit. Daß ihn aber auch die    
  11 Herrscher von seiner eigenen Gattung dafür nehmen und als eine solche    
  12 behandeln, indem sie ihn theils thierisch, als bloßes Werkzeug ihrer Absichten,    
  13 belasten, theils in ihren Streitigkeiten gegen einander aufstellen,    
  14 um sie schlachten zu lassen, -das ist keine Kleinigkeit, sondern Umkehrung    
  15 des Endzwecks der Schöpfung selbst.    
         
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8.
   
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Von der Schwierigkeit der auf das Fortschreiten zum Weltbesten
   
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angelegten Maximen in Ansehung ihrer Publicität.
   
         
  19 Volksaufklärung ist die öffentliche Belehrung des Volks von seinen    
  20 Pflichten und Rechten in Ansehung des Staats, dem es angehört. Weil    
  21 es hier nur natürliche und aus dem gemeinen Menschenverstande hervorgehende    
  22 Rechte betrifft, so sind die natürlichen Verkündiger und Ausleger    
  23 derselben im Volk nicht die vom Staat bestellte amtsmäßige, sondern freie    
  24 Rechtslehrer, d. i. die Philosophen, welche eben um dieser Freiheit willen,    
  25 die sie sich erlauben, dem Staate, der immer nur herrschen will, anstößig    
  26 sind, und werden unter dem Namen Aufklärer als für den Staat gefährliche    
  27 Leute verschrieen; obzwar ihre Stimme nicht vertraulich ans Volk    
  28 (als welches davon und von ihren Schriften wenig oder gar keine Notiz    
  29 nimmt), sondern ehrerbietig an den Staat gerichtet und dieser jenes sein    
  30 rechtliches Bedürfniß zu beherzigen angefleht wird; welches durch keinen    
  31 andern Weg als den der Publicität geschehen kann, wenn ein ganzes Volk    
  32 seine Beschwerde ( gravamen ) vortragen will. So verhindert das Verbot    
  33 der Publicität den Fortschritt eines Volks zum Besseren, selbst in dem,    
  34 was das Mindeste seiner Forderung, nämlich bloß sein natürliches Recht,    
  35 angeht.    
         
     

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