Kant: AA VIII, Zum ewigen Frieden. Ein ... , Seite 368

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 3. So wie die Natur weislich die Völker trennt, welche der Wille      
  02 jedes Staats und zwar selbst nach Gründen des Völkerrechts gern unter      
  03 sich durch List oder Gewalt vereinigen möchte: so vereinigt sie auch andererseits      
  04 Völker, die der Begriff des Weltbürgerrechts gegen Gewaltthätigkeit      
  05 und Krieg nicht würde gesichert haben, durch den wechselseitigen Eigennutz.      
  06 Es ist der Handelsgeist, der mit dem Kriege nicht zusammen      
  07 bestehen kann, und der früher oder später sich jedes Volks bemächtigt. Weil      
  08 nämlich unter allen der Staatsmacht untergeordneten Mächten (Mitteln)      
  09 die Geldmacht wohl die zuverlässigste sein möchte, so sehen sich Staaten      
  10 (freilich wohl nicht eben durch Triebfedern der Moralität) gedrungen, den      
  11 edlen Frieden zu befördern und, wo auch immer in der Welt Krieg auszubrechen      
  12 droht, ihn durch Vermittelungen abzuwehren, gleich als ob sie      
  13 deshalb im beständigen Bündnisse ständen; denn große Vereinigungen      
  14 zum Kriege können der Natur der Sache nach sich nur höchst selten zutragen      
  15 und noch seltener glücken. - - Auf die Art garantirt die Natur      
  16 durch den Mechanism der menschlichen Neigungen selbst den ewigen      
  17 Frieden; freilich mit einer Sicherheit, die nicht hinreichend ist, die Zukunft      
  18 desselben (theoretisch) zu weissagen, aber doch in praktischer Absicht      
  19 zulangt und es zur Pflicht macht, zu diesem (nicht bloß schimärischen)      
  20 Zwecke hinzuarbeiten.      
           
  21

Zweiter Zusatz.

     
  22

Geheimer Artikel zum ewigen Frieden.

     
           
  23 Ein geheimer Artikel in Verhandlungen des öffentlichen Rechts ist      
  24 objectiv, d. i. seinem Inhalte nach betrachtet, ein Widerspruch; subjectiv      
  25 aber, nach der Qualität der Person beurtheilt, die ihn dictirt, kann gar      
  26 wohl darin ein Geheimniß statt haben, daß sie es nämlich für ihre Würde      
  27 bedenklich findet, sich öffentlich als Urheberin desselben anzukündigen.      
           
  28 Der einzige Artikel dieser Art ist in dem Satze enthalten: Die      
  29 Maximen der Philosophen über die Bedingungen der Möglichkeit      
  30 des öffentlichen Friedens sollen von den zum Kriege      
  31 gerüsteten Staaten zu Rathe gezogen werden.      
           
  32 Es scheint aber für die gesetzgebende Autorität eines Staats, dem      
  33 man natürlicherweise die größte Weisheit beilegen muß, verkleinerlich zu      
  34 sein, über die Grundsätze seines Verhaltens gegen andere Staaten bei      
  35 Unterthanen (den Philosophen) Belehrung zu suchen; gleichwohl aber      
           
     

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