Kant: AA IX, Immanuel Kant's Logik Ein ... , Seite 081

     
           
 

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  01 Fragen, besonders die wegen Begünstigung der Vorurtheile, noch      
  02 können aufgegeben werden. Jemandes Vorurtheile begünstigen, heißt      
  03 eben so viel als Jemanden in guter Absicht betrügen. Vorurtheile unangetastet      
  04 lassen, ginge noch an; denn wer kann sich damit beschäftigen,      
  05 eines Jeden Vorurtheile aufzudecken und wegzuschaffen. Ob es aber nicht      
  06 rathsam sein sollte, an ihrer Ausrottung mit allen Kräften zu arbeiten,      
  07 das ist doch eine andre Frage. Alte und eingewurzelte Vorurtheile      
  08 sind freilich schwer zu bekämpfen, weil sie sich selbst verantworten und gleichsam      
  09 ihre eigenen Richter sind. Auch sucht man das Stehenlassen der Vorurtheile      
  10 damit zu entschuldigen, daß aus ihrer Ausrottung Nachtheile entstehen      
  11 würden. Aber man lasse diese Nachtheile nur immer zu, in der      
  12 Folge werden sie desto mehr Gutes bringen.      
           
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X

     
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Wahrscheinlichkeit. - Erklärung des Wahrscheinlichen. -

     
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Unterschied der Wahrscheinlichkeit von der Scheinbarkeit. -

     
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Mathematische und philosophische Wahrscheinlichkeit. -

     
  17

Zweifel - subjectiver und objectiver. - Skeptische, dogmatische

     
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und kritische Denkart oder Methode des

     
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Philosophirens. - Hypothesen.

     
           
  20 Zur Lehre von der Gewißheit unsers Erkenntnisses gehört auch die      
  21 Lehre von der Erkenntniß des Wahrscheinlichen, das als eine Annäherung      
  22 zur Gewißheit anzusehen ist.      
           
  23 Unter Wahrscheinlichkeit ist ein Fürwahrhalten aus unzureichenden      
  24 Gründen zu verstehen, die aber zu den zureichenden ein größeres Verhältniß      
  25 haben, als die Gründe des Gegentheils. Durch diese Erklärung      
  26 unterscheiden wir die Wahrscheinlichkeit ( probabilitas ) von der bloßen      
  27 Scheinbarkeit ( verisimilitudo ), einem Fürwahrhalten aus unzureichenden      
  28 Gründen, in so fern dieselben größer sind als die Gründe des      
  29 Gegentheils.      
           
  30 Der Grund des Fürwahrhaltens kann nämlich entweder objectiv      
  31 oder subjectiv größer sein als der des Gegentheils. Welches von beiden      
  32 er sei, das kann man nur dadurch ausfindig machen, daß man die      
  33 Gründe des Fürwahrhaltens mit den zureichenden vergleicht; denn alsdenn      
  34 sind die Gründe des Fürwahrhaltens größer, als die Gründe des      
           
     

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