Kant: AA IX, Immanuel Kant's Logik Ein ... , Seite 113

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01
§. 40.
     
  02
Wahrnehmungs= und Erfahrungsurtheile.
     
           
  03 Ein Wahrnehmungsurtheil ist bloß subjectiv, ein objectives      
  04 Urtheil aus Wahrnehmungen ist ein Erfahrungsurtheil.      
           
  05 Anmerkung. Ein Urtheil aus bloßen Wahrnehmungen ist nicht wohl möglich      
  06 als nur dadurch, daß ich meine Vorstellung, als Wahrnehmung, aussage:      
  07 Ich, der ich einen Thurm wahrnehme, nehme an ihm die rothe Farbe wahr.      
  08 Ich kann aber nicht sagen: er ist roth. Denn dieses wäre nicht bloß ein empirisches,      
  09 sondern auch ein Erfahrungsurtheil, d. i. ein empirisches Urtheil,      
  10 dadurch ich einen Begriff vom Object bekomme. Z. B. Bei der Berührung      
  11 des Steins empfinde ich Wärme, ist ein Wahrnehmungsurtheil,      
  12 hingegen: der Stein ist warm, ein Erfahrungsurtheil. Es gehört      
  13 zum letztern, daß ich das, was bloß in meinem Subject ist, nicht zum Object      
  14 rechne, denn ein Erfahrungsurtheil ist die Wahrnehmung, woraus ein Begriff      
  15 vom Object entspringt; z. B. ob im Monde lichte Punkte sich bewegen oder      
  16 in der Luft oder in meinem Auge.      
           
           
     

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