Kant: AA XV, Entwürfe zu dem Colleg über ... , Seite 787

   
         
 

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  01 muß aber doch ein anderer Wille seyn. Daher muß er mit unserem Willen    
  02 in Einheit gebracht werden. Dieser vereinigte Wille ist der Wille des    
  03 Oberherrn. Der Oberherr muß niemals über einen Theil befehlen, sonst    
  04 komt er mit ihm in einen Streit über Recht, sondern nur über das Ganze    
  05 als Ganzes nach allgemeinen Gesetzen.    
         
   
   
  06 Weil Gewaltthatigkeiten die bürgerliche Gesells Verfassung, woraus    
  07 alles gute entspringen soll, nothwendig machen, aber sie zugleich angreifen    
  08 und Verhindern: so kan die Geschichte als der Verlauf der Verschiedenen    
  09 Wirkungen und Gegenwirkungen der licentz und des Zwanges und die    
  10 Fortschreitung (g des Systems ) der Freyheit unter Gesetzen angesehen und    
  11 vorgetragen werden, imgleichen als de ein Wiederstreit der Eroberungssucht    
  12 und des Staatsgleichgewichts. Wie hiemit Religion, Sitten, (g Gebräuche )    
  13 und Wissenschaften als ursachen und Landes-, Städtische- und    
  14 Handlungs-industrie als Wirkungen zusammengehangen haben.    
         
  15 Unter den Grichen viel kleine Staaten von einer gar nicht auf philosophie    
  16 einfließenden religion, aber von verschiedener regirungsart, wo    
  17 das Volk allerwerts einen Antheil an der regirung hatte. Streit zwischen    
  18 dem Volk und der Oberherrschaft. demagogen. Rechtslehre, Redner und    
  19 sophisten. Das Volk durfte immer selber von seinem Zustande urtheilen.    
  20 Italien in kleine Staaten anfangs eingetheilt. Adel und Volk. Keine    
  21 Nachrichten von anderen Staaten, darin die plumpste Regirungsart, wo    
  22 das Volk ganz passiv war. barbaren. König, Bascha, vezir. Cadileskier.    
  23 Mufti. reihe der Historienschreiber mit der Erweiterung der Macht von    
  24 Grichenland und Rom.    
         
     

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