Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 543

     
           
 

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    7878.   υ--φ.   J 34.   In § 46:
 
     
  02 unio est obligatio ad curam plurium propriae reciproce aeqvalem.      
           
  03 Matrimonium est unio arctissima Maris et Feminae pacto commumionis      
  04 sexualis nixa.      
           
   

 

7879.   υ--φ? κ?   J 36.
 
     
  06 Die Menschen sind nicht allein in Ansehung der Geschlechtseigenschaften      
  07 schamhaft (g Beweis aus dem purismus moralis aller heiligen      
  08 und philosophen in diesem Stük ), sondern es schikt sich auch vor sie schamhaft      
  09 zu seyn (sie schämen sich nicht so wie sonst dieser Schamhaftigkeit);      
  10 vor das weibliche Geschlecht schikt sich dieses noch mehr. Der mensch wird      
  11 hier durch seine Natur das obiect der Begierden anderer und durch seine      
  12 Neigung das Spiel des Reizes von andern, bedürftig andere Menschen      
  13 als Werkzeuge zu gebrauchen und selbst ein Gegenstand oder Werkzeug      
  14 vor die Begierden anderer. Wir sind den Sachen eigentlich nicht unterworfen,      
  15 weil dieselbe nicht disponiren können, aber durch diesen trieb sind      
  16 wir anderen unterworfen; dieses erniedrigt die Menschheit und nähert sie      
  17 mehr der thierheit als irgend eine andre Eigenschaft. Wolte er hierin nur      
  18 von sich selbst in Befriedigung der Begierden abhengig seyn, so wäre es      
  19 noch schlimmer. Ich kann nicht aus der Person des andern einen Gegenstand      
  20 meines appetits machen und darüber disponiren, ohne mich selbst      
  21 zu erniedrigen und auch den andern. Damit diese Unterwerfung aufgehoben      
  22 werde, muß ein jeder theil mit seinen Geschlechtseigenschaften zur      
  23 proprietät des andern gehören und umgekehrt, also zur proprietät der Gemeinschaft,      
  24 und dieses recht ist nicht transmissibel noch mit andern zu      
  25 theilen möglich.      
           
   

 

7880.   υ--φ? κ? ψ??   J 37.
 
     
  27 Weil niemand ein recht auf den Gebrauch des Geschlechts des andern      
  28 erwerben kann, ohne zugleich ein uneingeschränkt recht auf seine gantze      
  29 Person zu erwerben*, und weil dieses wechselseitig auch vom andern theile      
  30 gilt, so**erwerben sie wechselseitig uneingeschränkte Rechte einer in die      
  31 person des andern; da sich aber diese so weit einschränken müssen, daß ein      
  32 gemeinschaftlicher Wille, der auf alle Handlungen und Angelegenheiten      
  33 eines jeden gilt, entspringen muß, so ist dieses die Ehe als eine communio      
  34 voluntatis ac iurium; obcommercium sexuale bricht ab.      
           
     

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