Kant: AA II, Die falsche Spitzfindigkeit der ... , Seite 061

     
           
 

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  01 unerweisliche Urtheile, diejenige, wo sie mittelbar erkannt werden kann,      
  02 sind erweislich. Die menschliche Erkenntniß ist voll solcher unerweislicher      
  03 Urtheile. Vor jeglicher Definition kommen deren etliche vor, so bald man,      
  04 um zu ihr zu gelangen, dasjenige, was man zunächst und unmittelbar an      
  05 einem Dinge erkennt, sich als ein Merkmal desselben vorstellt. Diejenige      
  06 Weltweise irren, die so verfahren, als wenn es gar keine unerweisliche      
  07 Grundwahrheiten außer einer gebe. Diejenigen irren eben so sehr, die      
  08 ohne genugsame Gewährleistung zu freigebig sind, verschiedene ihrer Sätze      
  09 dieses Vorzugs zu würdigen.      
           
           
     

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